Freiheit statt Vollbeschäftigung

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11 November 2007

„Kindesunterhalt“ und das bedingungslose Grundeinkommen

Je länger man sich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigt, desto mehr fallen einem die Möglichkeiten auf, die es bietet. So verhält es sich auch mit der Frage, wie sich ein bGE auf die gesetzliche Regelung des Kindesunterhalts auswirken könnte, auf die wir durch eine Zuschrift aufmerksam gemacht worden sind.

Ist das bGE hoch genug, um damit ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, dann stellt sich die Frage, ob es einer gesetzlichen Unterhaltsregelung überhaupt noch bedarf, zumindest aber, wie sie gestaltet sein muß. Ein ausreichend hohes bGE sichert den Unterhalt des Kindes ebenso wie den des mit ihm lebenden Elternteils. Je höher das bGE ist, desto weniger ist dann noch eine gesetzliche Regelung notwendig. Ist es nicht hoch genug, muß an einer Regelung der Bedarfe, die ein bGE nicht deckt, festgehalten werden.

Ein für das Wohlergehen und die Entwicklung des Kindes wichtiger Sachverhalt tritt durch die Einführung eines bGE um so deutlicher hervor: die Verantwortung der Eltern in ihrer umfassenden Bedeutung. Sie wird von den finanziellen Verpflichtungen weitgehend, je nach Höhe des bGEs sogar vollständig, entlastet. Weder kann dann der Unterhalt empfangende Partner dem Unterhalt leistenden irgendwelche Versäumnisse in dieser Hinsicht vorhalten, noch kann der Unterhalt leistende sich darauf zurückziehen, dass er damit schon seine Verantwortung wahrnimmt und der Rest der Verantwortung beim Unterhalt beziehenden Elternteil liegt.

Wird heute über Unterhaltsleistungen gestritten, sind diese Auseinandersetzungen nicht selten Ausdruck anderer Konflikte, z.B. einer nicht verwundenen Trennung, auch eines schlechten Gewissens gegenüber dem Kind u.ä. Werden heute Unterhaltsauseinandersetzungen zum Ersatzschauplatz für Konflikte, in denen es um etwas anders als den Unterhalt geht, werden diese Konflikte in ihrem eigentlichen Grund durch ein bGE leichter zu erkennen. Die Eltern können sich ihnen dann dort stellen, wo sie hingehören, sich gegebenenfalls auch Hilfe in Form von Beratung verschaffen. Das dient auch dem Wohl des Kindes, das unmittelbar am Wohlergehen der Eltern hängt.

Das Individualprinzip, dem das bGE folgt, hat also nicht nur für Familien folgen, deren Eltern noch zusammenleben, sondern auch für alleinerziehende Väter und Mütter. Gerade alleinerziehende Eltern geraten heute schnell unter Druck, wenn sie mit Erreichen des 3. Lebensjahres ihres Kindes bei Verfügbarkeit von Betreuungsmöglichkeiten eine Erwerbstätigkeit aufnehmen müssen. Mit einem bGE hingegen sind sie abgesichert und können sich so um ihre Kinder kümmern, wie sie es für richtig halten.


Sascha Liebermann

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05 Januar 2007

Stärkung der Familie statt Ausweitung des Erwerbsprinzips...

...das wäre die Antwort, die das bedingungslose Grundeinkommen auf das Elterngeld gäbe, doch seit Jahresbeginn wird das Gegenteil praktiziert.

Was vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Fortschritt gepriesen wird, ist familienpolitisch tatsächlich ein Rückschritt. Denn mit dem Elterngeld wird die Orientierung am Erwerbsprinzip, die schon für das bisherige Erziehungsgeld gegolten hat, verschärft, Besserverdienende werden besser gestellt.

Zwar wird das Elterngeld aus Steuermitteln finanziert, ist also nicht im strengen Sinne eine Lohnersatzleistung. Doch die Berechnungsmodalitäten, die dem Elterngeld zugrunde liegen, behandeln es so, als sei es eine Lohnersatzleistung; oberhalb des Mindestsatzes wird es abhängig vom letzten Erwerbseinkommen gewährt. Wer vor in Anspruchnahme des Elterngeldes gut verdient hat, erhält also ein höheres, wer schlecht verdient hat, ein niedrigeres. Die einen werden für die Hinwendung zu den Kindern besser gestellt als die anderen. Wie können wir es rechtfertigen, daß es nun zwei Klassen von Eltern gibt statt einer einheitlichen Förderung, die Familien als solchen zu gute kommt?

Offenbar werden Familien in unserem Land nicht für schützenswert erachtet, ihre Stärkung ist nicht erster Zweck unserer Familienpolitik. Wer glaubt, "Anreize" für die Gründung einer Familie setzen zu müssen, wer also davon ausgeht, eine Familie zu gründen, geschehe nur, wenn es sich lohnt, der pervertiert familienpolitische Förderung. Er behandelt Fragen unserer Zukunft, denn sie liegt in den Familien, wie eine Investition in ein Produkt, das verkauft werden soll.

Statt eines solchen Rückschrittes, der die Grundfesten unseres Gemeinwesens angreift, hätten wir einen wirklichen Schritt nach vorne tun können. Zu spät ist es in dieser Frage nicht, wir können einen wirklichen Schritt nach vorne tun. Mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle Bürger betrieben wir eine Familienpolitik, die diesen Namen verdient hätte. Da jeder Bürger das bGE erhielte, förderten wir Familien (2 Erwachsene, 2 Kinder = 4 Grundeinkommen) auf einfache Weise. Auch Alleinerziehende wären mit einem bedingungslosen Grundeinkommen in einer besseren Lage (1 Erwachsener, 2 Kinder = 3 Grundeinkommen).

Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen würden wir ernstmachen mit den Sonntagsreden. An die Stelle einer erwerbsorientierten Familienpolitik träte eine freiheitliche, die das Gemeinwesen stärkte.

Sascha Liebermann


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