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> Freiheit statt Vollbeschäftigung: Mitteilungen
23 Juli 2008 "Wir brauchen härtere Maßnahmen" - Familienpolitik und BevormundungUnter diesem Titel äußert sich der Soziologe Hans Bertram in der taz vom 23. Juli dazu, dass nach wie vor viele Männer am Ernährermodell festhalten und die Möglichkeiten des Elterngelds nicht nutzen. Folglich bleibe die Hauptlast an den Frauen hängen. Im Interview wird allerdings erwähnt, dass viele Frauen mit dieser Aufteilung zufrieden seien und sich entsprechende Partner suchen. Sicher, wir wissen nicht, ob bei Verfügbarkeit von mehr Betreuungsplätzen nicht auch mehr Frauen ihren Beruf beibehalten würden, statt zuhause zu bleiben - das hängt von der Familienpolitik ab, die wir betreiben. Bis hierin würde Hans Bertram als Förderer von Selbstbestimmung gelten können, will er doch die Aufteilung der Verantwortung weitgehend den Eltern überlassen, zumindest an einer Stelle im Interview ist das zu lesen:"Eine faire Arbeitsteilung hängt zunächst mal allein von dem Paar ab, wie es das untereinander aushandelt. Aber die Gesellschaft muss sicherstellen, dass sich dabei nicht immer der Stärkere durchsetzt. Das heißt, wir müssen dafür sorgen, dass Frauenberufe genauso gut bezahlt werden wie Männerberufe. Und wir müssen irgendwie sicherstellen, dass die Wertigkeit der Fürsorge für andere genauso wichtig ist wie der ökonomische Erfolg. Solange es unterschiedliche Gehälter und schlecht beleumundete Fürsorge gibt, ist ein fairer Aushandlungsprozess faktisch ausgeschlossen." Selbst aber, wenn diese Bedingungen gegeben wären, wäre es doch aber immer noch eine Entscheidung des Paares, wie es leben will, da ist der Mann nicht einfach "der Stärkere". In der Folge plädiert Hans Bertram dann auch für "härtere Maßnahmen", um Väter zur Übernahme von mehr Verantwortung in der Familie zu bewegen, "sonst werden wir das mit ihnen [den Männern, SL] nie hinkriegen". Es gilt also, sie zu erziehen. Damit stößt er ins selbe Horn, wie es in den vergangenen Jahren gang und gäbe war. Warum aber nicht auf Selbstbestimmung setzen, wie es das bedingungslose Grundeinkommen ermöglicht? Statt den Eltern vorzuschreiben, wie sie zu leben haben, sollten wir ihnen die Möglichkeiten geben, darüber selbst zu entscheiden. Wie Eltern mit der Verantwortung umgehen, ist doch zuallererst ihre Sache, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Wir sollten ihnen also Möglichkeiten geben, sich für das entscheiden zu können, was sie für vernünftig halten, vielleicht würden ja beide sogar für die Kinder zuhausebleiben wollen, wenn es möglich wäre. Dazu bedarf es aber u.a. eines Einkommens, und zwar eines bedingungslosen Grundeinkommens. Stünde ein solches zur Verfügung, wäre die Verhandlungsmacht von Eltern auch gegenüber Arbeitgebern gestärkt. Diese würden dann um Mitarbeiter werben müssen, und auf diese Weise könnte manches erreicht werden. Es ist bezeichnend für unsere politische Debatte, dass wir überwiegend zu dirigistischen Überlegungen greifen, wenn es darum geht, Veränderungen in Gang zu bringen. Immerzu soll den Bürgern vorgeschrieben werden, nach welchen Zielen sie zu streben haben. Solange wir diese Haltung nicht aufgeben, wird sich nichts in unserem Land zugunsten einer freiheitlicheren Politik ändern. (Siehe auch die Kommentare zum Beitrag in der taz) Sascha Liebermann Labels: Bedingungsloses Grundeinkommen, Bevormundung, Elterngeld, Familie, Mütter, Selbstbestimmung, Väter weiterlesen ¶ Mittwoch, Juli 23, 2008
16 Juni 2008 Freiheit und Selbstbestimmung statt bevormundender Integration - Replik auf Julian Nida-RümelinDer nachstehende Beitrag wurde der Frankfurter Rundschau zum Abdruck angeboten, die Redaktion hat ihn jedoch abgelehnt. Wir dokumentieren ihn in einer überarbeiteten Fassung an dieser Stelle.***************************************************************************** Eine „fundamentale Spaltung“ des Gemeinwesens befürchtet Julian Nida-Rümelin (Nida-Rümelin, Frankfurter Rundschau vom 5. Juni) durch die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE). Aus diesem Grund plädiert er für eine „Erneuerung der Idee der Arbeitsgesellschaft“, für eine „Integration durch Erwerbstätigkeit“. Er will also die Freiräume der Bürger zum Wohle unserer demokratischen Ordnung nicht maximieren, sondern auf ein bestimmtes Ziel kollektiv ausgerichtet sein lassen, das auch bislang dominiert: die Erwerbsverpflichtung. Damit wird aus der Bürgergemeinschaft eine von Werktätigen. Schon die Maxime „Integration durch Erwerbstätigkeit“ lässt aufhorchen. Sind wir als Bürger nicht immer schon integriert, Angehörige unseres Gemeinwesens und Souverän? Sind wir nicht Legitimationsquelle unserer politischen Ordnung und von daher ohnehin "integriert"? Es bedarf dazu keiner Erwerbsverpflichtung, die im Duktus von Nida-Rümelin zum Hilfs- und Fürsorgeprogramm für die Stärkung des Zusammenhalts wird. Statt einer solchen bevormundenden Integration, benötigen wir lediglich ein Einkommen, um auch auf Erwersarbeit verzichten zu können. Was progressiv klingt und im Dienste der Bürger sein soll, setzt indes nur fort, woran unser Land krankt: dem Einzelnen vorschreiben zu wollen, wo er sich einzubringen hat. „Integration durch Erwerbstätigkeit“ heißt in aller Konsequenz auch, dass jegliches Engagement jenseits von Erwerbsarbeit eines zweiter oder dritter Klasse ist und auch bleiben soll. Bei allem Lob in Sonntagsreden für ehrenamtliches Engagement, bei allem Respekt vor der elterlichen Sorge für die Kinder – anerkannt wird dies nur, wenn zuerst Erwerbseinkommen erzielt worden ist. Nicht Freiheit und Selbstbestimmung stehen im Zentrum, sondern bevormundende Integration, bevormundend, weil das Ziel vorgeschrieben wird, wodurch sie erfolgen soll. Wenn alle Bürger unseres Gemeinwesens (und davon abgeleitet alle Personen mit dauerhafter Aufenthaltsberechtigung) ein Bedingungsloses Grundeinkommen erhalten, dann kann von einer Spaltung gar keine Rede sein, vielmehr wird der Zusammenhalt mittelbar gefördert. Als Bürger – und nicht als Arbeitnehmer – werden die Bürger durch das BGE anerkannt. Der Volkssouverän ist grundlegender als der Zusammenhalt der Erwerbstätigen. Das BGE schafft Freiräume – stets vorausgesetzt, dass es hoch genug ist –, die in voller Verantwortung auch genutzt werden können. Schon heute überlassen wir es dem Einzelnen weitgehend, sein Leben in die Hand zu nehmen, das ist heute schon die Grundlage unserer demokratischen Ordnung. Das BGE allerdings erweitert diese Freiräume noch erheblich. Von der Freiheit Gebrauch machen muss aber niemand, es kann sehr wohl sein, dass sie ungenutzt bleibt. Wer nun darin einen Einwand erblickt, träumt davon, Freiheit "sicherzustellen", ganz so wie manche meinen, die Erwerbsbetätigung könne sichergestellt werden - das ist nicht nur eine Illusion, sondern noch Ausdruck eines Kontrollbedürfnisses. Auch heute wird niemand einem Arbeitsplatz zugewiesen. Es könnte also Bürger geben, die nur vom bGE leben, weil das, wofür sie sich einsetzen, im Gütermarkt nicht den rechten Ort hat. Andere, die sich auch heute mit ihrem Beruf identifizieren, werden sicher weiter erwerbstätig sein, vielleicht aber auch sich selbständig machen, mit einem BGE im Rücken wäre das viel einfacher. Unterschiedliche Lebenspräferenzen haben mit Spaltung nichts zu tun, sie stehen für Vielfalt. Offenbar sind wir uns darüber noch nicht ausreichend klar geworden, wovon das Fortbestehen unseres Gemeinwesens abhängt: von der Loyalität der Bürger. Wo sie sich mit dem Gemeinwesen identifizieren können, werden sie sich auch einbringen, das belegt das umfangreiche ehrenamtliche Engagement. Wenn heute Resignation zunimmt, sollte uns das nicht wundern. Wer glaubt, durch das Anziehen der Daumenschrauben die Bürger zu mehr Loyalität bewegen zu können, irrt. Um ihre Gefolgschaft muss geworben werden, und zwar durch eine freiheitliche Politik. Für uns als Gemeinwesen muss doch entscheidend sein, dass wir Bürger als Bürger – nicht als Erwerbstätige – auf gleicher Augenhöhe stehen, dazu leistet das BGE einen maßgeblichen Beitrag. Darüber hinaus verleiht es in jeder Lebenslage Verhandlungsmacht, denn mit einem Einkommen im Rücken, müssen keine faulen Kompromisse eingegangen werden. Das BGE als solches ist schon Ausdruck von Solidarität, da bedarf es keiner Appelle mehr. Statt eines dirigistischen Elterngeldes, das Prämien auf Fürsorge für die Kinder aussetzt, würde ein bGE fördern, was immer Eltern tun: ob sie zuhause bleiben oder erwerbstätig sein wollen, das wäre in ihre Hände gelegt. Das BGE ist keine Prämie auf ein bestimmtes Handeln, es ist allenfalls eine Ermöglichungsprämie für Bürger, ohne vorzusehen, wozu sie genutzt werden soll. All diese Freiheiten seien schön und gut, sagen die Kritiker. Sie verweisen auf Studien zum ehrenamtlichen Engagement, die angeblich belegen, dass es Menschen in unserer Mitte gibt, die sich gerade nicht engagieren. Zum einen wird es solche immer geben, ja, und? Zum anderen, und das ist entscheidend, müssen wir eine Politik für die Regel, nicht für die Ausnahme machen. Außerdem – und das ist genauso bekannt wie diese Studien – wissen wir, welch demotivierende Auswirkungen der Bezug von Transferleistungen hat: die Stigmatisierung leistet ganze Arbeit. Wer kann schon durch die Straßen laufen und sich damit brüsten, arbeitslos zu sein angesichts einer Vergötterung der Erwerbsverpflichtung? Was aber, wenn die Stigmatisierung durch ein BGE aufgehoben wird? Das lässt sich erahnen. Alle Einwände gegen das BGE zeigen, womit wir hadern: Die Vorstellung aufzugeben, dass die Bürger bestimmte Lebensziele zu verfolgen haben. Dazu denken wir uns alle möglichen Programme aus, sie sind gut gemeint und kommen doch Erziehungsprogrammen gleich. Deswegen stellen sie die eigentliche Gefährdung unserer demokratischen Ordnung dar, sie nehmen uns Bürger als Bürger nicht ernst. Ein BGE hingegen macht ernst mit der Stellung der Bürger in unserer Demokratie: Es eröffnet ihnen Freiräume, gibt ihnen Verantwortung zurück und sichert sie zugleich ab. Selbstbestimmung und soziale Sicherung sind kein Gegensatz, wie oft behauptet wird. Ermöglichung statt fürsorgender Hinführung, das muss unsere Maxime sein. Erst wenn wir ihr folgen, werden wir die Bevormundung im Geiste hehrer Ziele aufgegeben haben. Das BGE ist ein Schritt dahin. Sascha Liebermann Labels: Arbeitsgesellschaft, Bevormundung, Ehrenamt. Loyalität, Erwerbstätigkeit, Erziehungsprogramme, Integration, Souverän, Staatsbürger weiterlesen ¶ Montag, Juni 16, 2008
17 November 2007 Die Abwehr des Neuen aus dem Geist des Alten – Matthias Zeeb (EKD) zum bedingungslosen GrundeinkommenUnter dem Titel „Das bedingungslose Grundeinkommen: nicht unbedingt eine gute Idee“ hat sich Matthias Zeeb, Mitarbeiter des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland, mit dem bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigt.Auf neue Einwände stoßen wir in dem Beitrag nicht, doch die Haltung, mit der sie vorgebracht werden, lassen eine Kommentierung sinnvoll erscheinen. Dabei werde ich nur auf manche seiner Einwände eingehen und folge dabei der Nummerierung der Abschnitte, wie sie im Originaldokument vorgenommen ist. In Abschnitt 23 „Befreiung vom Zwang zur Arbeit?“ heißt es: Bedeutet es [das bGE, SL] die Befreiung vom Zwang zur Arbeit? Bei entsprechender Höhe wird zutreffen, dass für Menschen mit sehr geringen Einkommenserwartungen weder die Notwendigkeit noch der sozialbürokratische Zwang eigenständigen Einkommenserwerbs tatsächlich noch besteht. Für die Mehrheit der Bevölkerung findet der 'Zwang zur Arbeit' jedoch auf einem Niveau an Lebensstandard statt, das deutlich über der für ein Bedingungsloses Grundeinkommen realistischen Höhe liegt. Dieser auch selbst gewählte Sachzwang hat stärker autonome Elemente als die Sanktionsdrohungen gegen Arbeitslose, führt jedoch ebenfalls dazu, dass Menschen an krank machenden oder in anderer Hinsicht unbefriedigenden Beschäftigungsverhältnissen festhalten. Befreien muß sich derjenige, der sich solche Zwänge auferlegt, selbst. Wenn er es nicht allein zustande bringt, wird er sich Unterstützung besorgen. Was für Zeeb ein Einwand gegen das bGE darstellt, läßt doch nur auf eines schließen: Ein Sicherungssystem nach seiner Vorstellung soll die Menschen auch noch von selbst auferlegten Zwängen befreien. Das wäre aber nur dort möglich, wo man ihnen ihre Selbstbestimmung nimmt. Der paternalistische Sozialstaat läßt grüßen. Wer die Freiräume nicht nutzt, die das bGE ihm bietet, und dennoch weiter unter ihn krank machenden Bedingungen arbeitet, muß auch die Verantwortung dafür selbst tragen – sonst wird es totalitär. Zeeb hingegen folgert daraus: Ein gesichertes Grundeinkommen mag diese individuelle Entscheidungssituation in Einzelfällen marginal verändern, doch wird ein realistisch finanzierbares Bedingungsloses Grundeinkommen immer nur für bescheidene Menschen und Beschäftigte in niedrigen Einkommensbereichen eine echte Alternative darstellen. Das böse Wort von der 'Stilllegungsprämie' beschreibt den Zynismus dieser Wirkung: Die kritische Situation am Arbeitsmarkt würde auf Kosten bereits heute marginalisierter Gruppen durch deren dauerhafte Ausgrenzung entspannt. Niedrig muß das bGE nicht notwendig sein, wie die Berechnungen zeigen, die Helmut Pelzer und Ute Fischer angestellt haben. Und selbst ein bGE in der Höhe heutiger ALG II-Leistungen wäre ein Schritt aus der Erwerbsfixierung und hin zur Anerkennung der Bürger um ihrer selbst willen – nicht ausgegrenzt würden manche, sie würden erst wirklich anerkannt. Zeebs Einwand ist konstruiert, keineswegs läuft es auf ein niedriges bGE hinaus, das wird davon abhängen, was wir wollen, an Möglichkeiten mangelt es nicht. Im Abschnitt 24 geht es um „Mehr oder weniger Teilhabe?“: Ob diese [durch die Wahrung des Lohnabstandsgebots, wie sie die Negative Einkommensteuer ermöglicht, SL] Anreize ausreichend wären, die anzunehmende passivierende Wirkung des Bedingungslosen Grundeinkommens auszugleichen, ist vorher kaum abschätzbar und wird unter anderem auch von der Entwicklung der Arbeitsnachfrage und der Entlohnung im Niedriglohnbereich abhängen. Die „passivierende“ Wirkung eines bGEs wird behauptet – aus einfachem Grund, so läßt sich vermuten. Matthias Zeeb kann, wie weit verbreitet, Engagement in jeglicher Form auch im Beruf nicht als sinnerfüllend denken. Sonst würde er hier zum Umkehrschluß kommen müssen. Wer durch ein bGE die Möglichkeit erhält, sich dort zu engagieren, wo er es will, wird es auch tun. Wer sich mit seinem Beruf identifiziert, wird selbstverständlich ihn weiter ausüben, aber nicht unter allen Bedingungen. Statt einer „Passivierung“ ist von einem bGE das Gegenteil zu erwarten. Überall, wo Leistungen erbracht werden, bedarf es eines inneren Antriebs des Einzelnen, einer Motivierung, um sie zu erbringen. Auch heute gilt das, das bGE würde dies nur noch fördern. Da nicht nur jegliches Engagement möglich ist, sondern auch jedes Erwerbsengagement sich lohnt, wenn es anrechnungsfrei bleibt (wie bei Götz Werner oder auch uns vorgesehen), wird für jedes Erwerbsengagement auch noch das Lohnabstandsgebot eingehalten. Weitere Erwägungen Matthias Zeebs zur Frage, wie denn das Bildungsinteresse der Menschen gesteigert werden könne, erübrigen sich, wenn man mit Sonntagsreden ernst machte und den Menschen mehr zutraute. Sonderbar und merkwürdig ist für uns doch nicht die Wißbegierde von Kindern, bevor sie unsere Schulen besuchen. Sonderbar und erschreckend ist eher, wie wenig die kindliche Neugierde in Schulen gefördert und gefestigt wird. Wo Zentralisierung und Standardisierung voranschreiten, nämlich durch Zentralabitur und straffere Lehrpläne in unseren Schulen und durch Bachelor- und Masterstudiengänge an den Universitäten, wo wir gerade dafür sorgen, dass „Pauken“ und Wissensverwaltung an die Stelle von Erfahrung und Problemlösung treten, müssen wir uns über die Folgen nicht wundern. Wer sich den gegenwärtigen Bemühungen in unserem Bildungswesen entzieht, die danach streben, den Nürnberger Trichter zu optimieren - der hat es schwer. Doch diese Verweigerung, die allerorten beklagt wird, ist auch eine Verweigung einer Bildungsvorstellung gegenüber, die den Einzelnen nicht zum Ausgangspunkt nimmt, sondern ihn als Störfaktor betrachtet. Auch hier ist das Mißtrauen in die Fähigkeiten des Einzelnen groß, wie Zeebs Ausführungen uns lehren. Auch die Frage nach „Beschäftigung“, Abschnitt 27, darf nicht fehlen. Insbesondere das Entstehen zusätzlicher Niedriglohnarbeitsplätze ist wahrscheinlich, da die Kombination aus reduzierten Lohnnebenkosten und verstärkten positive Anreizen zur Arbeitsaufnahme sich in diesem Bereich besonders stark auswirken dürfte. Wer im Alten festhängt, sieht das Neue nicht. Das bGE führt zu einer anderen Zusammensetzung des Einkommens. Wer zusätzlich erwerbstätig ist, erhält also das bGE plus Erwerbseinkommen. Selbst wenn das Erwerbseinkommen niedriger ist als unter heutigen Bedingungen, kann die Einkommenssumme gleich oder höher sein. Die Prognose eines Entstehens von Niedriglohnarbeitsplätzen verfehlt die Veränderungen, die ein bGE mit sich bringt. Ganz unbeachtet bleibt in Zeebs Überlegungen, wie attraktiv es wird, Automatisierungspotentiale offensiv zu nutzen, wenn sie dem politischen Konsens nicht mehr zuwiderlaufen, wie es heute der Fall ist. Die Frage nach der Beschäftigung, an der wir heute kleben, wird der Vergangenheit angehören, denn das bGE erkennt jedes Engagement als „Beschäftigung“ an, aber als eine, die der Einzelne sich sucht oder auch schafft, weil er sich mit etwas beschäftigen will. Und auch hier, noch im selben Abschnitt, hängt Zeeb fest: Dem ist gegenüberzustellen, dass die Grundeinkommensleistung als solche mit Sicherheit dämpfend auf das Arbeitsangebot wirken würde. Insbesondere Haushalten mit Kindern, aber auch Geringqualifizierten und Leistungsgeminderten böte sich das Grundeinkommen als Alternative zur Erwerbsbeteiligung an – dies gilt umso mehr, je höher das Grundeinkommen ausfällt. Von der christlichen Botschaft ist nicht mehr allzuviel übrig in der Evangelischen Kirche, muß man hier schließen. Wer Kinder hat, könnte endlich mehr Zeit für sie aufwenden, ohne in Einkommensnot zu geraten – für Zeeb offenbar eine Verfehlung. Ist das nicht im Sinne ders christlichen Botschaft? Aber nicht nur der, unser Gemeinwesen ohne Familien wäre gar nichts. Die Entscheidung, sich um die Kinder zu kümmern, kann uns nur willkommen sein, wenn wir es mit den Familien ernst meinen. Das will die Kirche wohl nicht. „Geringqualifizierte“ und „Leistungsgeminderte“ haben ohnehin im Arbeitsmarkt kaum Möglichkeiten, da die Anforderungen an Mitarbeiter weiter zunehmen werden. Statt ihnen etwas aufzudrängen, das sie nicht erfüllen können oder wollen, wäre ihnen mit dem bGE ein Leben in Würde und ein Engagement in anderen Bereichen möglich. Sie könnten sich dann Betätigungsfelder suchen, in denen es nicht auf berufsspezifische Qualifikationen ankommt – wäre das kein Fortschritt? In Abschnitt 30, „Der Sonderfall Götz Werner“, wird dann richtig schwarzgemalt: Mit einiger Gewissheit lässt sich sagen, dass die reine Mehrwertsteuerfinanzierung die europäische Wirtschafts- und Währungsunion sprengen dürfte. Deutschland würde eine gigantische Exportwirtschaftszone, wie sie gelegentlich in Entwicklungsländern eingerichtet werden. Die mit der praktisch völligen Steuerentlastung der Exporte einhergehende Abwertung des realen Wechselkurses hätte Hochkonjunktur im Inland und Anpassungsrezession in den anderen Euroländern zur Folge bis gegenläufige Lohnentwicklungen zu einem Ausgleich führen würden. Einer Einführung eines bGE gehen zuerst einmal lange Diskussionen voran. Je näher die Diskussionen an eine Umsetzung heranrücken, desto mehr werden die Länder um uns herum sich fragen, wie sie darauf reagieren. Das Szenario ist also eine Illusion, es sei denn, man spricht unseren europäischen Nachbarn ihre Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit ab. Auf Selbstentmachtung liefe es hinaus, wenn wir unsere politische Gestaltung von einer EU-Politik abhängig machen, die in die Vergangenheit führt und nicht in die Zukunft. Auch hier gilt zwar, daß geschlossene Verträge einzuhalten sind, doch schließt das keine Verhandlung über ihre Geltungsdauer oder gar Auflösung aus. Gerade an solche Auseinandersetzungen könnte eine politische Union in Europa, die wir bislang nicht haben, wachsen. Unkenntnis ausführlicher Darlegungen der Zusammenhänge und mangelnde Bereitschaft, sich auf Sachfragen einzulassen, werden besonders an folgender Stelle im selben Abschnitt deutlich: Aber vielleicht käme alles auch ganz anders, denn eine stärkere Aufforderung zum Steuerbetrug als eine 50%ige (und in der Spitze noch höhere) Mehrwertsteuer lässt sich kaum vorstellen. Kritisch ist an sein Modell, wie auch an andere Vertreter der Fraktion ‚Der Arbeitsgesellschaft geht die Arbeit aus‘, die Frage zu richten, wie lange angesichts knapper werdender Energie- und anderer Ressourcen sich der historisch mit der Nutzung fossiler Rohstoffe zusammenfallende rasante Produktivitätsfortschritt wird fortsetzen lassen und welche Verteilungsmuster dann, und vorbeugend möglicherweise heute schon, greifen sollten? Die Konsumsteuer soll langfristig alle Einkommensteuerarten ablösen, die Preise, so die Argumentation von Götz Werner und Benediktus Hardorp, würden nicht einmal steigen müssen. Zeeb ignoriert die Zusammenhänge zwischen Unternehmensbelastung und Weiterwälzung dieser Belastung in die Güterpreise. Die Konsumsteuer kommt nicht hinzu, mit ihrer Erhöhung soll die Einkommensteuer in ihren verschiedenen Arten abgesenkt werden bis sie ganz verschwunden ist. Daß gerade ein bGE ernst macht mit der Frage „Wie wollen wir leben?“, damit auch unseren Wachstumsfetischismus und unser Konsumverhalten in Frage stellt, sei hier nur angemerkt. Wer wenig konsumiert, für den muß weniger erzeugt werden, ergo benötigt er auch einen geringeren Anteil seines bGEs für den Konsum. Diesen ökologischen Effekt hat das bGE, ohne den moralischen Zeigefinger zu heben, denn konsumieren kann dennoch weiterhin jeder nach seinen Möglichkeiten. Er wird dafür nur auch entsprechende Steuern zahlen müssen. Was Zeeb vollkommen übersieht oder übersehen will, ist die Umwertung unseres Handelns durch ein bGE. Wo heute ein Teil des Konsums eine Art Wiedergutmachung für eine als fremdbestimmt empfundene Erwerbstätigkeit ist, wird diese Art von Konsum verschwinden, wenn die Fremdbestimmung einer Ermöglichung von Freiheit gewichen ist. Wer das nicht sieht, hat das bGE nicht verstanden. Sascha Liebermann Labels: Bedingungsloses Grundeinkommen, Bevormundung, Evangelische Kirche, Konsumsteuer, Matthias Zeeb, Selbstbestimmung weiterlesen ¶ Samstag, November 17, 2007
21 Mai 2007 Das Bedingungslose Grundeinkommen auf „Ratten“-Fang (Hans-Olaf Henkel)„Rattenfänger“ seien die Vertreter eines bedingungslosen Grundeinkommens, eine „spinnerte“ Idee sei es – so eröffnete Hans-Olaf Henkel seine Diskussion über das Grundeinkommen im ZDF Nachtstudio am 20. Mai. Götz W. Werner und Michael Opielka hätten an dieser Stelle zurecht die Sendung verlassen können, denn sie waren direkt angesprochen – sie blieben aber, um viel wirkungsvoller und für die Sache klärend auf die Einwände zu antworten.Was von Hans-Olaf Henkel in dieser Sendung zu erwarten war, das ist zu Beginn deutlich geworden. Berufen dazu, die Nation aufzuklären und zu erziehen, die „Ratten“ – also uns Bürger – vor der Verführung zu bewahren, wie er in der Sendung bekannte („Wir müssen die Menschen dazu erziehen, für sich selbst sorgen zu können“), zeigte er nicht den Funken eines Bemühens, sich mit der Idee auseinanderzusetzen. Statt dessen spulte er die Thesen zum Untergang der deutschen Wirtschaft, des Bildungswesens usw. ab, die man in den letzten Jahren immer wieder von ihm vernehmen konnte. Er bemerkte nicht, wie sehr er mit dieser Haltung urdeutsche Besserwisserei zur Schau stellte, die er des öfteren schon anderen attestiert hat. Er weiß schon immer, was richtig ist, ein argumentativer Streit ist deswegen überflüssig. Die dramatischen Folgen der Konsumsteuer wollte er Götz Werner vor Augen führen, was dann wohl in grenznahen Gebieten mit seinen DM-Märkten geschähe? Als dieser darauf entgegnete, in Konstanz seien, trotz der in Deutschland im Vergleich zur Schweiz viel höheren Mehrwertsteuer, die Umsätze der DM-Märkte hervorragend, wich Henkel aus. War wohl ein schlechtes Beispiel. Eine Konsumsteuer von 50% wäre eine Katastrophe für grenznahe Unternehmen – kein Wort verlor er darüber, daß es dann keine Einkommensteuer mehr geben soll, die Einkommen von Unternehmen und Privatpersonen also entlastet würden. Die Binnenwirtschaft würde gestärkt, ein wirklicher Arbeitsmarkt könnte entstehen. Wenn er nun selbst nichts zu sagen hatte – auf einen Gegenvorschlag wartete man vergebens –, weshalb dann nicht wenigstens gute Einwände oder Nachfragen zum Grundeinkommen vorbringen? Dazu hätte er sich damit beschäftigen müssen, das wollte er auf keinen Fall. Vielmehr erkennt er in der Diskussion eine gesellschaftspolitische Fehlentwicklung, die Diskussion sei gefährlich. Ganz gleich, ob über die dynamisierenden Effekte des bGEs auf die Wirtschaft, die Freiheit zum Wollen und die Befreiung vom Müssen, die Entlastung der Arbeit und der Wertschöpfung diskutiert wurde – alles hoffnungslos, denn Hans-Olaf Henkel wußte schon immer Bescheid. Erstaunen mußte die Überheblichkeit, die sowohl Herr Henkel als auch Herr Druyen gegenüber der Politik an den Tag legten. Sie haben leicht reden, müssen sich politisch nicht bewähren und um Stimmen kämpfen – da ist es ein Leichtes, die Welt zu belehren. Thomas Druyen, der das bGE für vollkommen absurd hielt und die Grundeinkommensdiskussion auf den Mangel politischer Kompetenz zurückführte, hatte auch keinen Gegenvorschlag zu bieten – das ist nicht ganz richtig: ein Beschäftigungsmarkt müsse her, für über 60 Jährige. Auch er hat das bGE nicht verstanden, wie es scheint, denn mit einem solchen müßte niemand beschäftigt werden - er könnte sich aber mit allem beschäftigen, das er für interessant hielte. In einem waren sich beide - Henkel und Druyen - sicher: sie wußten schon immer Bescheid, und genau das ist ein ernsthaftes Problem für eine Diskussion über Lösungen für unsere Probleme. Sascha Liebermann Labels: Bedingungsloses Grundeinkommen, Bevormundung, Dynamisierung der Wirtschaft, Konsumsteuer weiterlesen ¶ Montag, Mai 21, 2007
22 April 2007 Das Menschenbild des Grundeinkommens „ist nicht wünschenswert“ (Prof. Gerhard Bosch)Im Funkhausgespräch auf WDR 5, am 30. März diesen Jahres, haben Götz W. Werner und Gerhard Bosch (Professor an der Universität Duisburg Essen) über ein bedingungsloses Grundeinkommen diskutiert („Grundeinkommen – der Traum vom sorgenfreien Leben“). Die Einwände des Arbeits- und Wirtschaftssoziologen verdienen eine Kommentierung, denn an ihnen wird deutlich, wie tief das Mißtrauen gegenüber den Bürgern ist, wie sehr wir eine Politik machen, die von der Ausnahme und nicht von der Regel ausgeht.Zuerst fiel das individualistische Menschenbild des Soziologen auf, der partout nichts vom „Staat“ geschenkt haben will. Er will sein Leben selbst gestalten und sein Geld selbst verdienen. – Was hat dies mit dem bedingungslosen Grundeinkommen zu sein? Offenbar hat es vor allem mit einem Menschenbild zu tun, das glaubt, es gebe einen einzigen Bürger in unserem Land, der sich selbst versorgen, der ohne die kollektive Unterstützung unseres Gemeinwesens überhaupt leben könne. Gerade Gerhard Bosch als Professor müßte es besser wissen, er muß sich nicht am Markt bewähren, kann als Beamter geschützt forschen und lehren. Und nicht einmal für den privatwirtschaftlichen Markt gilt, was er für den Einzelnen behauptet. Sonderbar, daß er genau für den Markt etwas einräumt, was er für den Einzelnen nicht gelten läßt: daß beide nämlich vom Gemeinwesen abhängig sind. Der Markt ist nur existent durch die ordnungspolitische Stabilisierung, die das Gemeinwesen leistet. Erstaunlich genug, daß ein Soziologe all dies behauptet, denn wir alle leben vom und im Gemeinwesen. Darüber hinaus verbietet ein Grundeinkommen nicht, ein zusätzliches Erwerbseinkommen zu erzielen, genausowenig wie es vorsieht, die Lebensgestaltung in die Hand des „Staates“ zu legen – auch das behauptet Gerhard Bosch in der Sendung. Heute haben wir doch viel weniger Möglichkeiten, unser Leben zu gestalten, als es mit einem bedingungslosen Grundeinkommen der Fall wäre. Fragt man sich, woher all die sonderbar verdrehten Einwände gegen das Grundeinkommen herrühren, stößt man letztlich auf das, was dann auch eingeräumt wird: Gerhard Bosch hält das Menschenbild des Grundeinkommens für nicht wünschenswert. Eigentlich müßt er dann auch gegen die Demokratie sein, die auf den Gestaltungswillen des Einzelnen setzt; gegen die die marktwirtschaftliche Ordnungspolitik, die darauf setzt, daß Unternehmer und Unternehmen Güter und Dienstleistungen erzeugen. Wo er mit den Konsequenzen seiner Einwände polemisch konfrontiert wird, gibt er sich erschrocken. Doch Sachhaltigkeit und Nüchternheit sind nicht dasselbe. Ein sachhaltiges Argument kann durch polemische Zuspitzung an Klarheit gewinnen – in nüchterner Askese läßt sich alles behaupten, ohne ein einziges Argumente vorzubringen. Im Unterschied zum Paradies, also zu einem sorgenfreien Leben, wie es Gerhard Bosch einem Leben mit Grundeinkommen attestiert, wäre es eine enorme Herausforderung. Jeder Mensch stünde viel mehr als heute vor der Frage, was er mit seinem Leben anfangen will. Nicht mehr, sondern weniger Intervention des „Staates“ würde das Grundeinkommen bedeuten. Wer Arbeitslosengeld II für ein Grundeinkommen hält, wie Gerhard Bosch, hat sich entweder nicht mit den Vergabebedingungen beschäftigt oder hält die rigide Kontrolle für erstrebenswert. „Aktivierung von Arbeitslosen“, „Druck“ sei notwendig, sonst würden wir die Bedürftigen sozial vernachlässigen. „Drogenabhängige Jugendliche“ benötigen sozialarbeiterische Unterstützung – wer hätte etwas dagegen – doch unter welchen Bedingungen findet sie heute statt? Freiwillig oder erzwungen? Wer ALG II erhalten will, muß eine rigide Kontrolle und Durchleuchtung über sich ergehen lassen. Was wie beratende Hilfe dargestellt wird, ist heute tatsächlich eine Bevormundung und unterläuft die Voraussetzungen für eine gelingende Hilfe: nur wenn Rat und Hilfe freiwillig gesucht werden, werden die Selbstheilungskräfte des Einzelnen gestärkt. Erzwungene Hilfeleistungen setzen nur die Stigmatisierung fort, die wir heute schon erleben. Statt von den Ausnahmen her unser Sozialsystem zu entwerfen, wie es Gerhard Bosch tut, müssen wir von der Regel her denken. Statt ein Szenario der „sozialen Vernachlässigung“ zu entwerfen, die mit dem Grundeinkommen einhergehe, sollten wir uns einmal fragen, weshalb Einzelne nicht oder kaum in der Lage sind, ihr Leben in die Hand zu nehmen. Wer in dieser Lage ist, wird durch ein Grundeinkommen gestärkt, er muß sich vor keiner Behörde mehr rechtfertigen, er könnte vom Grundeinkommen leben, solange es hoch genug ist. Doch dem Einzelnen zu vertrauen, das fällt uns besonders schwer (siehe auch "Grundeinkommen – ein gefährlicher Traum", von Carsten Schneider (MdB, SPD): ) da werden alle möglichen Einwände mobilisiert und Gefahren mahnend beschworen, die doch letztlich nur eines offenbaren: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – und genau damit würde das bedingungslose Grundeinkommen Schluß machen. Sascha Liebermann Labels: Aktivierung, ALG II, Bedingungsloses Grundeinkommen, Bevormundung, Demokratie, Freiheit der Bürger, Gemeinwesen, Hartz IV, Menschenbild weiterlesen ¶ Sonntag, April 22, 2007
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