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> Freiheit statt Vollbeschäftigung: Mitteilungen
12 Januar 2009 Orientierungslosigkeit in der Finanzmarktkrise?!Staunen kann man gegenwärtig angesichts politischer Entscheidungen zur Stützung von Unternehmen. Jüngst hat die Teilverstaatlichung der Commerzbank für Aufruhr gesorgt, weil der Bund einen übermäßig hohen Preis für viel zu wenig Anteile an der Bank bezahlt hat (ca. 18. Mrd für 25% angesichts dessen, dass die Bank nur 4 Mrd. wert sein soll; siehe Nachdenkseiten; siehe auch Lucas Zeise in der Financial Times Deutschland). Nicht einmal ausreichend Einfluss hat er sich gesichert, um über das Geschäftsgebaren mitreden zu können.Warum das alles? Sehen wir einmal von Vorwürfen der Verfilzung von Politik und Finanzwirtschaft ab, die nun häufiger zu hören sind, dann zielt das am meisten vorgebrachte Argument für die staatlichen Maßnahmen - auch in Sachen der Automobilindustrie - auf die Erhaltung von Arbeitsplätzen. Wir wissen zwar nicht, ob diese Maßnahmen dazu beitragen, Arbeitsplätze, die erhaltenswert sind, auch zu erhalten. Die Begründung wird zumindest bemüht - und sie verfängt, wie es scheint (jüngst wird auch von der systemischen Bedeutung bestimmter Unternehmen gesprochen, die gestützt werden müssten, damit die Gesamtwirtschaft nicht Schaden nimmt). Es mangelt auch nicht an Alternativvorschlägen zum Vorgehen der Bundesregierung, doch auch sie zielen meist darauf, Arbeitsplätze zu erhalten. Diese Fixierung erklärt auch, weshalb zugleich die Daumenschrauben bei Arbeitslosengeld I und II angezogen werden sollen. Damit setzt sich fort, was in den letzten Jahren auch dazu beigetragen hat, der Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen Aufwind zu verschaffen. Doch: (Erwerbs-)Arbeitsplätze sind kein Selbstzweck, sie sind nicht in jedem Fall Orte der Leistungserbringung und schon gar nicht die einzigen. Ob also die Arbeitsplätze, um die mit den Maßnahmen gekämpft wird, erhaltenswert sind, das wissen wir nicht, wir können es von außerhalb der Unternehmen nicht sagen. Solange wir - die Bürger - auf das Einkommen aus diesen Arbeitsplätzen angewiesen sind, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen, solange müssen wir die Unsicherheiten aushalten, die mit der Fremdbestimmung einhergehen. Vertrauensbildung, das sei wichtig angesichts der Situation, aber keine der Massnahmen weist langfristig einen Ausweg. Die Finanzkrise lenkt von den Fragen ab, die mit dem Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens aufgeworfen sind: Freiheit, Selbstbestimmung, Stärkung der Bürger usw. Mit einem bedingungsloses Grundeinkommen im Rücken würden manche Gründe, die für die Maßnahmen heute angeführt werden, in der Luft zerplatzen. Dann würde sich zeigen, ob die Arbeitsplätze, die erhalten werden sollen, auch von den Arbeitnehmern als erhaltenswert beurteilt werden. Manche Verunsicherung unter Bankern - aber auch unter allen anderen Berufsgruppen - könnte der Zuversicht weichen, sich mit einem BGE neue Wege zu bahnen, sei es im Bankwesen, sei es woanders. Sascha Liebermann Labels: Arbeitsplätze, Bedingungsloses Grundeinkommen, Finanzkrise, Selbstbestimmung, Verstaatlichung weiterlesen ¶ Montag, Januar 12, 2009
25 Dezember 2008 "Mehr Geld für alle" - und die Ideenlosigkeit der JournalistenJüngst gab es wieder einmal Gelegenheit im Fernsehen, bei Anne Will (Sendung vom 7. Dezember), eine Diskussusion zu sehen, in der auch das bedingungslose Grundeinkommen - mit Götz W. Werner - Thema war. Bei der Selbstbeweihräucherung der Sendung sich aufzuhalten, in der wie in vielen anderen, zwanghafte Witzigkeit zulasten sachhaltiger Diskussion geht, wollen wir uns nicht lange aufhalten - auch wenn es ärgerlich ist, was ARD und ZDF sich auf Kosten der Gebührenzahler für ein Starwesen unter den Moderatoren leisten.Schon die Reaktionen auf die Sendung zeigen die Fantasielosigkeit der Journalisten, die offenbar nicht (mehr?) fähig sind, von der gegenwärtigen Lage zu abstrahieren und sich die Möglichkeiten, die ein BGE schafft, einmal vorzustellen. Man lese nur, was Die Welt und Spiegel Online zur Sendung geschrieben haben. Deutlich anders ist der Artikel bei Telepolis "Von der Finankrise in die 20-80-Gesellschaft" ausgefallen. Unsere Politiker, obwohl sie zu keinem anderen Zweck von uns delegiert werden, trauen sich offenbar auch nicht, nach Vorne zu denken - nicht einmal die der jüngeren Generation wie Philipp Mißfelder (zumindest in der Sendung, später wurde anderes vermeldet). Das ist besonders bedenklich, sitzt er doch in der Kommission der CDU, die sich mit dem Solidarischen Bürgergeld beschäftigt. Auch der sich seines volkswirtschaftlichen Sachverstandes rühmende Thilo Sarrazin konnte nicht nachvollziehen, welche volkswirtschaftliche Dynamisierung ein BGE ermöglichte. Damit setzt er fort, was er früher schon zum BGE geäußert hat. Auch den Hinweis von Götz W. Werner angesichs der in der Sendung heraufziehenden Schelte zum Gemeinwohl nichts beitragender ALG II-Empfänger, dass alle Steuerlast der Verbraucher trage und deswegen selbstverständlich alle Transferleistungsempfänger ebenfalls zum Steueraufkommen - damit auch zum Gemeinwohl - beitragen, blieb unverstanden. Zumindest könnte man mit einer gewissen Erleichterung feststellen, dass die Teilnehmer der Runde vorsichtig waren, als es darum ging, Auswege aus der Misere vorzuschlagen. Doch diese Zurückhaltung hatte den Beigeschmack, einer Abwehr gegenüber grundsätzlichem Nachdenken zu entspringen. Viel wurde davon gesprochen, das Vertrauen der Bürger wiederzugewinnen, dass es jedoch gerade die Politiker, die das Vertrauen der Bürger nicht steigen, sondern sinken lassen, wenn die ewig gleichen doch längst inhaltsleeren Behauptungen in Schaukämpfen zum Besten gegeben werden, scheint ihnen nicht in den Sinn zu kommen. Doch, so unsinnig auch Prognosen sind, es lässt sich sehr wohl etwas über mögliche Wirkungen etwaiger Maßnahmen angesichts der Finanzkrise sagen. Man muss sie nur darauf hin betrachten, wo sie ansetzen, was sie voraussetzen, damit sie wirken und ob diese Wirkungen im Verhältnis zu dem, was wir haben, erhebliche Veränderungen bedeuten würden. Gerade hier ist es erstaunlich, wie engstirnig mit dem BGE umgegangen wird. Die ganze Diskussion über Konsumgutscheine, Steuersenkung und zusätzliche Investitionen zur Ankurbelung der Binnenwirtschaft stellte sich doch vollkommen anders dar, wenn es eine Grundabsicherung gäbe, auf die wir uns immer verlassen könnten. Es könnte, eben ohne Verpflichtung, konsumiert und investiert werden, worein auch immer. Statt Konsumverpflichtung und Vollbeschäftigung zur Ankurbelung der Wirtschaft zu fördern, könnten Selbstbestimmung und Konsumverzicht als gemeinwohldienlich wertgeschätzt werden. Das wäre mit einem BGE der Fall. Damit würde auch endlich sichtbar, was ohnehin heute schon gilt: Alle sind in einem Gemeinwesen von allen abhängig, und nicht - wie dem kleinbürgerlichen Verständnis der liberalen Idee, das der Generalsekretär der FDP, Dirk Niebel, vertrat - leben die einen auf Kosten der anderen. Wir sollten nicht die Idotie der Vollbeschäftigung durch die der Konsumpflicht ersetzen, als seien beide Ziele um ihrer selbst willen. Der Grund unseres Gemeinwesens ist unserer - der Bürger - Selbstbestimmung. Ob sie durch politische Entscheidungen gefördert wird, darauf sollten wir unser Augenmerk richten, statt die Bürger in den Dienst der Wirtschaft zu stellen. Sascha Liebermann Labels: Anne Will, Bedingungsloses Grundeinkommen, Konsumgutscheine, Selbstbestimmung weiterlesen ¶ Donnerstag, Dezember 25, 2008
23 Juli 2008 "Wir brauchen härtere Maßnahmen" - Familienpolitik und BevormundungUnter diesem Titel äußert sich der Soziologe Hans Bertram in der taz vom 23. Juli dazu, dass nach wie vor viele Männer am Ernährermodell festhalten und die Möglichkeiten des Elterngelds nicht nutzen. Folglich bleibe die Hauptlast an den Frauen hängen. Im Interview wird allerdings erwähnt, dass viele Frauen mit dieser Aufteilung zufrieden seien und sich entsprechende Partner suchen. Sicher, wir wissen nicht, ob bei Verfügbarkeit von mehr Betreuungsplätzen nicht auch mehr Frauen ihren Beruf beibehalten würden, statt zuhause zu bleiben - das hängt von der Familienpolitik ab, die wir betreiben. Bis hierin würde Hans Bertram als Förderer von Selbstbestimmung gelten können, will er doch die Aufteilung der Verantwortung weitgehend den Eltern überlassen, zumindest an einer Stelle im Interview ist das zu lesen:"Eine faire Arbeitsteilung hängt zunächst mal allein von dem Paar ab, wie es das untereinander aushandelt. Aber die Gesellschaft muss sicherstellen, dass sich dabei nicht immer der Stärkere durchsetzt. Das heißt, wir müssen dafür sorgen, dass Frauenberufe genauso gut bezahlt werden wie Männerberufe. Und wir müssen irgendwie sicherstellen, dass die Wertigkeit der Fürsorge für andere genauso wichtig ist wie der ökonomische Erfolg. Solange es unterschiedliche Gehälter und schlecht beleumundete Fürsorge gibt, ist ein fairer Aushandlungsprozess faktisch ausgeschlossen." Selbst aber, wenn diese Bedingungen gegeben wären, wäre es doch aber immer noch eine Entscheidung des Paares, wie es leben will, da ist der Mann nicht einfach "der Stärkere". In der Folge plädiert Hans Bertram dann auch für "härtere Maßnahmen", um Väter zur Übernahme von mehr Verantwortung in der Familie zu bewegen, "sonst werden wir das mit ihnen [den Männern, SL] nie hinkriegen". Es gilt also, sie zu erziehen. Damit stößt er ins selbe Horn, wie es in den vergangenen Jahren gang und gäbe war. Warum aber nicht auf Selbstbestimmung setzen, wie es das bedingungslose Grundeinkommen ermöglicht? Statt den Eltern vorzuschreiben, wie sie zu leben haben, sollten wir ihnen die Möglichkeiten geben, darüber selbst zu entscheiden. Wie Eltern mit der Verantwortung umgehen, ist doch zuallererst ihre Sache, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Wir sollten ihnen also Möglichkeiten geben, sich für das entscheiden zu können, was sie für vernünftig halten, vielleicht würden ja beide sogar für die Kinder zuhausebleiben wollen, wenn es möglich wäre. Dazu bedarf es aber u.a. eines Einkommens, und zwar eines bedingungslosen Grundeinkommens. Stünde ein solches zur Verfügung, wäre die Verhandlungsmacht von Eltern auch gegenüber Arbeitgebern gestärkt. Diese würden dann um Mitarbeiter werben müssen, und auf diese Weise könnte manches erreicht werden. Es ist bezeichnend für unsere politische Debatte, dass wir überwiegend zu dirigistischen Überlegungen greifen, wenn es darum geht, Veränderungen in Gang zu bringen. Immerzu soll den Bürgern vorgeschrieben werden, nach welchen Zielen sie zu streben haben. Solange wir diese Haltung nicht aufgeben, wird sich nichts in unserem Land zugunsten einer freiheitlicheren Politik ändern. (Siehe auch die Kommentare zum Beitrag in der taz) Sascha Liebermann Labels: Bedingungsloses Grundeinkommen, Bevormundung, Elterngeld, Familie, Mütter, Selbstbestimmung, Väter weiterlesen ¶ Mittwoch, Juli 23, 2008
26 Mai 2008 Stillstand durch Diskussion – bei Anne WillUnter dem Titel „Hungern muß hier keiner, ein Land redet sich arm“ hatte Anne Will in die Sendung am 24. Mai Gäste eingeladen, um über Armut in Deutschland zu diskutieren.Wie gewohnt wurden in den Einspielern Experten aufgeboten, dieses Mal um zu widerlegen, daß Armut in den letzten Jahren zugenommen habe. Auf die umstrittene Datenlage ist von verschiedenen Seiten hingewiesen worden (hier und hier). Auch die üblichen Klischees über ALG-II-Empfänger erhielten ihren Platz (Frau Knobel-Ulrich tat sich hier hervor) – da mußte sogar Hubertus Heil widersprechen. Aber, so Herr Heil, man könne doch die Wenigen nicht mit den Vielen vergleichen. Flucks waren Leistungsempfänger in zwei Klassen unterteilt, in gute und schlechte, und damit das Argument zum Mißbrauch des Sozialstaates vorbreitet, der zwar nur von wenigen (Wieviele denn und worin besteht der Missbrauch?) mißbraucht werde, dieser Zustand keinesfalls aber kleingeredet werden dürfe. Der Sozialstaat solle ja den „Bedürftigen“ nicht den „Faulen“ dienen, letztere seien doch „Schmarotzer“ (Westerwelle). Auf „Staatskosten zu leben“, das – so konnte man den Eindruck gewinnen – dürfe auf keinen Fall geschehen, dabei leben in einem Gemeinwesen immer alle auf Kosten aller und keiner aus sich selbst. Statt bloß beklagend und ermahnend darauf hinzuweisen, wie sehr in manchen Milieus das Leben von Sozialhilfe für selbstverständlich gehalten werde, sollten wir uns fragen, woher diese Haltung kommt, was dahinter steckt. Ist jemand damit voll beschäftigt, sein Leben auf die Reihe zu bekommen, weil seine Lebensgeschichte ihm mehr nicht erlaubt, dann sollten wir ihn doch nicht schlagen und treten, sondern unterstützen – ein Bedingungsloses Grundeinkommen täte dies und noch viel mehr. Dann wäre auch die Stigmatisierung aufgehoben, die er oder sie heute noch erfahren. Gerade diejenigen, die sich am wenigsten verteidigen können, trifft die Hartz 4-Politik am stärksten. Wo es Bürger gibt, die tatsächlich nichts beitragen wollen, werden wir dagegen ohnehin nichts ausrichten können, außer sie als Bürger zu kritisieren. Vielleicht aber sind die vielbeklagten Faulen auch nur mit etwas beschäftigt, das wir im allgemeinen nicht für richtig halten, weil es unseren Vorstellungen nicht entspricht. Darin kann zurecht ein großes Problem gesehen werden, die Neigung, andere daran zu messen, was man selbst für richtig hält. Die Gäste waren also wieder einmal so gewählt, daß eine Polarisierung in die vertrauten Lager möglich wurde. Auf der einen Seite die Kritiker an dem zu niedrigen ALG-II-Regelsatz, die den Befürwortern einer härteren Gangart vorhielten, was es bedeutet, von ALG-II zu leben, wie weit die Schere von Arm und Reich auseinander gegangen sei und dass es eines Mindestlohns bedürfe. Auch müßten die Reichen, z.B. die „Brüder Albrecht“ (Butterwegge), stärker belastet werden. Auf der anderen Seite diejenigen, denen der Druck auf Leistungsempfänger noch nicht groß genug ist, denen zufolge die Faulen das System mißbrauchen und die wirklich Bedürftigen nicht genügend unterstützt werden. Heiner Geißler wies darauf hin, wie zerstörerisch gerade dieses ewig polare Denken ist. Weder von Befürwortern noch von Kritikern gegenwärtiger Sozialpolitik fiel ein Wort über die Hartz-Mühle, die erniedrigende Antragsprozedur, den Druck auf Leistungsempfänger und die Verschärfung der Vergabebedingungen seit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Was zeigt uns das? Es wird viel über arm und reich und wenig über Freiheit und Selbstbestimmung geredet. Die Selbstbestimmung der Bürger wird nicht wirklich für wichtig erachtet, ihrer Bereitschaft zu Engagement vertraut man nicht, sonst müßten die Damen und Herren nicht ständig Ausnahmen skandalisieren, statt nach der Mehrheit der Bürger sich zu richten. Angst und Bange kann einem auch werden, wenn Hubertus Heil angesichts eines starken Zusammenhangs zwischen sozialer Herkunft und Bildungschancen sagt, wir müssen diesen Zusammenhang „durchbrechen“ (Heil). Soll Bildung nun verordnet, eine neue Zwangsveranstaltung eingeführt werden? Als setze Bildung nicht die Bereitschaft, sich zu bilden, voraus. In sie gilt es zuerst einmal zu vertrauen; wo sie nur in geringem Maße vorhanden ist, wäre sie umso behutsamer zu fördern. Das allerdings tut nicht einmal unser Schulwesen: es herrscht allgemeine Schulpflicht. Das größte Hindernis für die Einführung eines BGEs bleibt also das Mißtrauen. Solange wir nicht bereit sind, den Bürgern die Verantwortung zu geben, die sie gemäß unser demokratischen Ordnung tragen müssen, solange werden wir auf der Stelle treten. Sascha Liebermann Labels: ALG II, Arm und Reich, Bedingungsloses Grundeinkommen, Bildung, Freiheit, Hartz 4, Mißbrauch, Selbstbestimmung, Sozialstaat, Zwang weiterlesen ¶ Montag, Mai 26, 2008
21 April 2008 Leiharbeit, Zeitarbeit, prekäre Lebensverhältnisse – wie sähe es mit einem BGE aus?Seit einiger Zeit wird viel über die Zunahme von Leiharbeit, Zeitarbeit und prekäre Lebensverhältnisse berichtet und diskutiert. Es scheint auf den ersten Blick eindeutig, worum es dabei nur gehen kann: um befristete Arbeitsverhältnisse, die zu Einkommensunsicherheit führen; um Beschäftigungsverhältnisse mit niedrigen, nicht existenzsichernden Einkommen sowie um Statusunsicherheit als Arbeitnehmer – der Einzelne verliert an Verhandlungsmacht. Unter den gegenwärtigen Bedingungen der Einkommenserzielung werden die Freiheiten enger, nicht nur für diejenigen mit geringen Qualifikationen, auch für andere: in keinem Bereich mehr sind Arbeitsplätze sicher. Diese Entwicklung hat zahlreiche Folgen. Entscheidungen, die über einen längeren Zeitraum sich auswirken und die zu treffen eine gewisse finanzielle Absicherung voraussetzt, werden so erschwert, wenn nicht gar unmöglich. Auch für die Frage der Familiengründung ist diese Lage nicht ohne Wirkung, wenngleich sie nicht alleine entscheidend ist.Doch all die aufgelisteten Phänomene werde nur zu Problemen, weil wir keine Absicherung vorsehen, die von einer Einkommenserzielung über geregelte Erwerbsarbeit unabhängig ist. Gäbe es ein bedingungsloses Grundeinkommen in ausreichender Höhe, was wäre an Leiharbeit problematisch? Verhandlungsmacht würden Leiharbeiter im Unterschied zu heute nicht einbüßen, sie würden erst welche gewinnen. Zeitarbeit könnte zu Projektarbeit werden, ohne dass Einkommensungewißheit damit verbunden wäre. Was bliebe von „prekären Lebensverhältnissen“ übrig? Etwas ganz anderes, als heute damit verbunden wird. „Prekär“ kann eine Lebenssituation in zwei ganz verschiedenen Bedeutungen sein. Die eine benennt schwierige, die Existenz bedrohende Einkommensverhältnisse. Letztlich bleibt dann der Gang zur Sozialbehörde mit all seinen stigmatisierenden Folgen. „Prekär“ kann aber ein Leben auch in einem anderen Sinn werden, der für gewöhnlich mit dem Ausdruck nicht verbunden wird: dem einer Lebenskrise als Sinnkrise. Sie kann durch keine Einkommensgarantie aufgehoben werden, keine Bildungspolitik kann sie verhindern. Solche Krisen gibt es heute auch, jeder hat auf sie eine Antwort zu finden, allerdings geben wir heute noch eine Antwort vor, die wir für besonders gut halten: Erwerbsarbeit. Auch wenn jeder schon vor die Frage gestellt ist, was er mit seinem Leben anfangen, was er aus ihm machen will, kann er doch heute an dieser einen Krücke gehen, in ihr eine Antwort erkennen. Wer Erwerbsarbeit leistet, macht nach allgemeiner Anschauung auf jeden Fall etwas Sinnvolles. Das spürt besonders, wer zur Arbeitsagentur geht und ihr Kunde wird. Längst schon ist diese Antwort aber brüchig geworden, die Sinnfrage verlangt nach individuierten Antworten, jeder muß die geben, die ihm gemäß ist. Gäbe es ein BGE, stellt sich die Frage radikaler, es gäbe keine Krücke mehr, an der wir gehen könnten. Nicht würden wir in einem Schlaraffenland leben, wie immer wieder suggeriert wird. Vielmehr wäre es genau anders herum, wir wären mit der Frage der Freiheit und des Lebensinns viel härter konfrontiert. Keine kollektiv posivtiv besetzte Antwort würden den Weg weisen, wir müßten ihn selbst finden. Die wirklichen Lebensfragen träten um so deutlicher hervor, wenn wir von Einkommenssorgen befreit wären, Fragen, auf die keine politische Planung eine angemessene Antwort zu geben vermag. Genau eine solche Situation wäre unserer Demokratie gemäß: sie ruht auf der Bereitschaft der Bürger, ihr Leben in die eigenen Hände zu nehmen. Ein BGE würde sie darin bestärken, ihnen den Rücken stärken, damit sie ihren Weg zu finden zum Gemeinwohl beizutragen. Mit einem BGE im Rücken trifft einen die Sinnfrage erst mit voller Wucht. Sascha Liebermann Labels: Bedingungsloses Grundeinkommen, Freiheit, Leiharbeit, Prekarität, Selbstbestimmung, Zeitarbeit weiterlesen ¶ Montag, April 21, 2008
18 März 2008 "Einfache Tätigkeiten", Bildungsabschlüsse, ständisches Denken – und das BGEWollen wir erfahren, wie in unserem Land über die Selbstbestimmungsfähigkeiten des Einzelnen gedacht wird und welche Vorstellung davon herrscht, weshalb Menschen sich für etwas engagieren, dann müssen wir uns nur betrachten, wie über „einfache Tätigkeiten“ gesprochen wird.„Einfache Tätigkeiten“, so heißt es, ergreife jemand dann, wenn er nur geringe berufliche Qualifikationen vorweisen könne, wenn sie nur als Zuverdienst benötigt werden oder auch, weil er oder sie keine andere Wahl habe. Nicht selten wird denjenigen, die solche Tätigkeiten ausüben, attestiert, sich mit ihnen nicht zu identifizieren. Sicher, es wird Arbeitnehmer geben, für die das Geld wichtiger ist als die Sache, um die es geht. Nicht verwunderlich ist das, wenn jemand in Not ist, dennoch aber eine schlechte Voraussetzung dafür, eine Arbeit gut zu machen. Denn Geld selbst ist nicht sinnerfüllend, ist kein Inhalt, sondern lediglich Mittel dazu, sich etwas zu verschaffen. Wenn Geld den Vorrang hat und die Sache unbedeutend ist, mit der es verdient wird, dann ist zweifelhaft, welcher Qualität die Leistung ist, die erbracht wird. Voraussetzung für Leistung ist die Bereitschaft, sich mit einer Sache, ganz gleich welcher, auseinanderzusetzen. Person und Sache müssen sich entsprechen, soll dabei etwas Brauchbares herauskommen. Auch für einfache Tätigkeiten, können wir sagen, bedarf es also eines inneren Antriebes. Was für diese Tätigkeiten gilt, gilt selbstverständlich im allgemeinen, wie sollte man sonst erklären, dass auch gegen Widerstände und unter widrigen Umständen Menschen dennoch an ihren Zielen festhalten. Die Rede von „einfachen Tätigkeiten“ ist auch irreführend, weil unsere Erfahrung lehrt, dass Automatisierung vor komplexen Tätigkeiten nicht halt macht. Entscheidend ist also, wie routineförmig ein Beruf ist, wieviel der Arbeitsgänge, die mit ihm verbunden sind, auf Maschinen übertragen werden können. Man denke nur an den Geldautomaten, der vor vielen Jahren qualifizierte Bankangestellte ersetzt hat. Wer nun gegen das BGE den Einwand vorbringt, es werde sich niemand mehr finden, der bereit sei, einfache oder gar „schmutzige“ Tätigkeiten auszuführen, der geht davon aus, dass diese Tätigkeiten nicht sinnerfüllend sein können. Er geht davon aus, dass man keinesfalls damit etwas Positives verbinden könne. Wir kommt das? Wir denken in festen Definitionen und bemerken es nicht. Wir sehen davon ab, dass die Frage, was sinnerfüllend ist, nur der Einzelne für sich beantworten kann, es gibt darauf keine allgemeine Antwort. Genau damit aber, es dem Einzelnen zu überlassen, tun wir uns schwer. Für das „Volk der Dichter und Denker“ scheint es so zu sein, dass der Mensch nur durch Bildungszertifikate und Arbeit zum Menschen werde, nicht aber durch Bildung, in deren Zentrum der Einzelne als Individuum steht. Eine solche Bildung bestimmt sich durch Erfahrungen, die dem Einzelnen ermöglicht werden. Weil aber Zertifikate Bildung schon ersetzt haben, streben wir danach, möglichst viele durch eine rigide und selektive Schule zu schleusen, einen großen Anteil davon dann wiederum durch ein Studium zu schleusen - und beides folgt mehr denn je den Maximen von Unterwerfung und Anpassung, nicht aber denen von Selbstbestimmung und Auseinandersetzung. Aus diesem Grund, weil jemand ohne gehobenen Abschluß nichts ist, werten wir einfache Tätigkeiten und die Menschen, die sie ausüben, ab. Deswegen können wir uns nicht vorstellen, dass jemand eine solche Tätigkeit seinen Ambitionen entsprechend ausüben will. Mit einem BGE täten wir den ersten Schritt, um die Beantwortung dieser Frage dem Einzelnen zu überlassen. Sascha Liebermann Labels: Bildung, Bildungszertifikate, Einfache Tätigkeiten, innerer Antrieb, Selbstbestimmung, Sinnerfüllung weiterlesen ¶ Dienstag, März 18, 2008
20 Februar 2008 "Erfahrung ermöglichen oder Wissen vermittlen?"Unter diesem Titel hat Sascha Liebermann im Rahmen einer Tagung zur Schulentwicklung einen Vortrag darüber gehalten, welcher Begriff von Bildung den Herausforderungen der Gegenwart angemessen sein könnte.Labels: Anerkennung der Bürger, Bildung, Bildungswesen, Hochschule, Schule, Selbstbestimmung weiterlesen ¶ Mittwoch, Februar 20, 2008
17 November 2007 Die Abwehr des Neuen aus dem Geist des Alten – Matthias Zeeb (EKD) zum bedingungslosen GrundeinkommenUnter dem Titel „Das bedingungslose Grundeinkommen: nicht unbedingt eine gute Idee“ hat sich Matthias Zeeb, Mitarbeiter des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland, mit dem bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigt.Auf neue Einwände stoßen wir in dem Beitrag nicht, doch die Haltung, mit der sie vorgebracht werden, lassen eine Kommentierung sinnvoll erscheinen. Dabei werde ich nur auf manche seiner Einwände eingehen und folge dabei der Nummerierung der Abschnitte, wie sie im Originaldokument vorgenommen ist. In Abschnitt 23 „Befreiung vom Zwang zur Arbeit?“ heißt es: Bedeutet es [das bGE, SL] die Befreiung vom Zwang zur Arbeit? Bei entsprechender Höhe wird zutreffen, dass für Menschen mit sehr geringen Einkommenserwartungen weder die Notwendigkeit noch der sozialbürokratische Zwang eigenständigen Einkommenserwerbs tatsächlich noch besteht. Für die Mehrheit der Bevölkerung findet der 'Zwang zur Arbeit' jedoch auf einem Niveau an Lebensstandard statt, das deutlich über der für ein Bedingungsloses Grundeinkommen realistischen Höhe liegt. Dieser auch selbst gewählte Sachzwang hat stärker autonome Elemente als die Sanktionsdrohungen gegen Arbeitslose, führt jedoch ebenfalls dazu, dass Menschen an krank machenden oder in anderer Hinsicht unbefriedigenden Beschäftigungsverhältnissen festhalten. Befreien muß sich derjenige, der sich solche Zwänge auferlegt, selbst. Wenn er es nicht allein zustande bringt, wird er sich Unterstützung besorgen. Was für Zeeb ein Einwand gegen das bGE darstellt, läßt doch nur auf eines schließen: Ein Sicherungssystem nach seiner Vorstellung soll die Menschen auch noch von selbst auferlegten Zwängen befreien. Das wäre aber nur dort möglich, wo man ihnen ihre Selbstbestimmung nimmt. Der paternalistische Sozialstaat läßt grüßen. Wer die Freiräume nicht nutzt, die das bGE ihm bietet, und dennoch weiter unter ihn krank machenden Bedingungen arbeitet, muß auch die Verantwortung dafür selbst tragen – sonst wird es totalitär. Zeeb hingegen folgert daraus: Ein gesichertes Grundeinkommen mag diese individuelle Entscheidungssituation in Einzelfällen marginal verändern, doch wird ein realistisch finanzierbares Bedingungsloses Grundeinkommen immer nur für bescheidene Menschen und Beschäftigte in niedrigen Einkommensbereichen eine echte Alternative darstellen. Das böse Wort von der 'Stilllegungsprämie' beschreibt den Zynismus dieser Wirkung: Die kritische Situation am Arbeitsmarkt würde auf Kosten bereits heute marginalisierter Gruppen durch deren dauerhafte Ausgrenzung entspannt. Niedrig muß das bGE nicht notwendig sein, wie die Berechnungen zeigen, die Helmut Pelzer und Ute Fischer angestellt haben. Und selbst ein bGE in der Höhe heutiger ALG II-Leistungen wäre ein Schritt aus der Erwerbsfixierung und hin zur Anerkennung der Bürger um ihrer selbst willen – nicht ausgegrenzt würden manche, sie würden erst wirklich anerkannt. Zeebs Einwand ist konstruiert, keineswegs läuft es auf ein niedriges bGE hinaus, das wird davon abhängen, was wir wollen, an Möglichkeiten mangelt es nicht. Im Abschnitt 24 geht es um „Mehr oder weniger Teilhabe?“: Ob diese [durch die Wahrung des Lohnabstandsgebots, wie sie die Negative Einkommensteuer ermöglicht, SL] Anreize ausreichend wären, die anzunehmende passivierende Wirkung des Bedingungslosen Grundeinkommens auszugleichen, ist vorher kaum abschätzbar und wird unter anderem auch von der Entwicklung der Arbeitsnachfrage und der Entlohnung im Niedriglohnbereich abhängen. Die „passivierende“ Wirkung eines bGEs wird behauptet – aus einfachem Grund, so läßt sich vermuten. Matthias Zeeb kann, wie weit verbreitet, Engagement in jeglicher Form auch im Beruf nicht als sinnerfüllend denken. Sonst würde er hier zum Umkehrschluß kommen müssen. Wer durch ein bGE die Möglichkeit erhält, sich dort zu engagieren, wo er es will, wird es auch tun. Wer sich mit seinem Beruf identifiziert, wird selbstverständlich ihn weiter ausüben, aber nicht unter allen Bedingungen. Statt einer „Passivierung“ ist von einem bGE das Gegenteil zu erwarten. Überall, wo Leistungen erbracht werden, bedarf es eines inneren Antriebs des Einzelnen, einer Motivierung, um sie zu erbringen. Auch heute gilt das, das bGE würde dies nur noch fördern. Da nicht nur jegliches Engagement möglich ist, sondern auch jedes Erwerbsengagement sich lohnt, wenn es anrechnungsfrei bleibt (wie bei Götz Werner oder auch uns vorgesehen), wird für jedes Erwerbsengagement auch noch das Lohnabstandsgebot eingehalten. Weitere Erwägungen Matthias Zeebs zur Frage, wie denn das Bildungsinteresse der Menschen gesteigert werden könne, erübrigen sich, wenn man mit Sonntagsreden ernst machte und den Menschen mehr zutraute. Sonderbar und merkwürdig ist für uns doch nicht die Wißbegierde von Kindern, bevor sie unsere Schulen besuchen. Sonderbar und erschreckend ist eher, wie wenig die kindliche Neugierde in Schulen gefördert und gefestigt wird. Wo Zentralisierung und Standardisierung voranschreiten, nämlich durch Zentralabitur und straffere Lehrpläne in unseren Schulen und durch Bachelor- und Masterstudiengänge an den Universitäten, wo wir gerade dafür sorgen, dass „Pauken“ und Wissensverwaltung an die Stelle von Erfahrung und Problemlösung treten, müssen wir uns über die Folgen nicht wundern. Wer sich den gegenwärtigen Bemühungen in unserem Bildungswesen entzieht, die danach streben, den Nürnberger Trichter zu optimieren - der hat es schwer. Doch diese Verweigerung, die allerorten beklagt wird, ist auch eine Verweigung einer Bildungsvorstellung gegenüber, die den Einzelnen nicht zum Ausgangspunkt nimmt, sondern ihn als Störfaktor betrachtet. Auch hier ist das Mißtrauen in die Fähigkeiten des Einzelnen groß, wie Zeebs Ausführungen uns lehren. Auch die Frage nach „Beschäftigung“, Abschnitt 27, darf nicht fehlen. Insbesondere das Entstehen zusätzlicher Niedriglohnarbeitsplätze ist wahrscheinlich, da die Kombination aus reduzierten Lohnnebenkosten und verstärkten positive Anreizen zur Arbeitsaufnahme sich in diesem Bereich besonders stark auswirken dürfte. Wer im Alten festhängt, sieht das Neue nicht. Das bGE führt zu einer anderen Zusammensetzung des Einkommens. Wer zusätzlich erwerbstätig ist, erhält also das bGE plus Erwerbseinkommen. Selbst wenn das Erwerbseinkommen niedriger ist als unter heutigen Bedingungen, kann die Einkommenssumme gleich oder höher sein. Die Prognose eines Entstehens von Niedriglohnarbeitsplätzen verfehlt die Veränderungen, die ein bGE mit sich bringt. Ganz unbeachtet bleibt in Zeebs Überlegungen, wie attraktiv es wird, Automatisierungspotentiale offensiv zu nutzen, wenn sie dem politischen Konsens nicht mehr zuwiderlaufen, wie es heute der Fall ist. Die Frage nach der Beschäftigung, an der wir heute kleben, wird der Vergangenheit angehören, denn das bGE erkennt jedes Engagement als „Beschäftigung“ an, aber als eine, die der Einzelne sich sucht oder auch schafft, weil er sich mit etwas beschäftigen will. Und auch hier, noch im selben Abschnitt, hängt Zeeb fest: Dem ist gegenüberzustellen, dass die Grundeinkommensleistung als solche mit Sicherheit dämpfend auf das Arbeitsangebot wirken würde. Insbesondere Haushalten mit Kindern, aber auch Geringqualifizierten und Leistungsgeminderten böte sich das Grundeinkommen als Alternative zur Erwerbsbeteiligung an – dies gilt umso mehr, je höher das Grundeinkommen ausfällt. Von der christlichen Botschaft ist nicht mehr allzuviel übrig in der Evangelischen Kirche, muß man hier schließen. Wer Kinder hat, könnte endlich mehr Zeit für sie aufwenden, ohne in Einkommensnot zu geraten – für Zeeb offenbar eine Verfehlung. Ist das nicht im Sinne ders christlichen Botschaft? Aber nicht nur der, unser Gemeinwesen ohne Familien wäre gar nichts. Die Entscheidung, sich um die Kinder zu kümmern, kann uns nur willkommen sein, wenn wir es mit den Familien ernst meinen. Das will die Kirche wohl nicht. „Geringqualifizierte“ und „Leistungsgeminderte“ haben ohnehin im Arbeitsmarkt kaum Möglichkeiten, da die Anforderungen an Mitarbeiter weiter zunehmen werden. Statt ihnen etwas aufzudrängen, das sie nicht erfüllen können oder wollen, wäre ihnen mit dem bGE ein Leben in Würde und ein Engagement in anderen Bereichen möglich. Sie könnten sich dann Betätigungsfelder suchen, in denen es nicht auf berufsspezifische Qualifikationen ankommt – wäre das kein Fortschritt? In Abschnitt 30, „Der Sonderfall Götz Werner“, wird dann richtig schwarzgemalt: Mit einiger Gewissheit lässt sich sagen, dass die reine Mehrwertsteuerfinanzierung die europäische Wirtschafts- und Währungsunion sprengen dürfte. Deutschland würde eine gigantische Exportwirtschaftszone, wie sie gelegentlich in Entwicklungsländern eingerichtet werden. Die mit der praktisch völligen Steuerentlastung der Exporte einhergehende Abwertung des realen Wechselkurses hätte Hochkonjunktur im Inland und Anpassungsrezession in den anderen Euroländern zur Folge bis gegenläufige Lohnentwicklungen zu einem Ausgleich führen würden. Einer Einführung eines bGE gehen zuerst einmal lange Diskussionen voran. Je näher die Diskussionen an eine Umsetzung heranrücken, desto mehr werden die Länder um uns herum sich fragen, wie sie darauf reagieren. Das Szenario ist also eine Illusion, es sei denn, man spricht unseren europäischen Nachbarn ihre Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit ab. Auf Selbstentmachtung liefe es hinaus, wenn wir unsere politische Gestaltung von einer EU-Politik abhängig machen, die in die Vergangenheit führt und nicht in die Zukunft. Auch hier gilt zwar, daß geschlossene Verträge einzuhalten sind, doch schließt das keine Verhandlung über ihre Geltungsdauer oder gar Auflösung aus. Gerade an solche Auseinandersetzungen könnte eine politische Union in Europa, die wir bislang nicht haben, wachsen. Unkenntnis ausführlicher Darlegungen der Zusammenhänge und mangelnde Bereitschaft, sich auf Sachfragen einzulassen, werden besonders an folgender Stelle im selben Abschnitt deutlich: Aber vielleicht käme alles auch ganz anders, denn eine stärkere Aufforderung zum Steuerbetrug als eine 50%ige (und in der Spitze noch höhere) Mehrwertsteuer lässt sich kaum vorstellen. Kritisch ist an sein Modell, wie auch an andere Vertreter der Fraktion ‚Der Arbeitsgesellschaft geht die Arbeit aus‘, die Frage zu richten, wie lange angesichts knapper werdender Energie- und anderer Ressourcen sich der historisch mit der Nutzung fossiler Rohstoffe zusammenfallende rasante Produktivitätsfortschritt wird fortsetzen lassen und welche Verteilungsmuster dann, und vorbeugend möglicherweise heute schon, greifen sollten? Die Konsumsteuer soll langfristig alle Einkommensteuerarten ablösen, die Preise, so die Argumentation von Götz Werner und Benediktus Hardorp, würden nicht einmal steigen müssen. Zeeb ignoriert die Zusammenhänge zwischen Unternehmensbelastung und Weiterwälzung dieser Belastung in die Güterpreise. Die Konsumsteuer kommt nicht hinzu, mit ihrer Erhöhung soll die Einkommensteuer in ihren verschiedenen Arten abgesenkt werden bis sie ganz verschwunden ist. Daß gerade ein bGE ernst macht mit der Frage „Wie wollen wir leben?“, damit auch unseren Wachstumsfetischismus und unser Konsumverhalten in Frage stellt, sei hier nur angemerkt. Wer wenig konsumiert, für den muß weniger erzeugt werden, ergo benötigt er auch einen geringeren Anteil seines bGEs für den Konsum. Diesen ökologischen Effekt hat das bGE, ohne den moralischen Zeigefinger zu heben, denn konsumieren kann dennoch weiterhin jeder nach seinen Möglichkeiten. Er wird dafür nur auch entsprechende Steuern zahlen müssen. Was Zeeb vollkommen übersieht oder übersehen will, ist die Umwertung unseres Handelns durch ein bGE. Wo heute ein Teil des Konsums eine Art Wiedergutmachung für eine als fremdbestimmt empfundene Erwerbstätigkeit ist, wird diese Art von Konsum verschwinden, wenn die Fremdbestimmung einer Ermöglichung von Freiheit gewichen ist. Wer das nicht sieht, hat das bGE nicht verstanden. Sascha Liebermann Labels: Bedingungsloses Grundeinkommen, Bevormundung, Evangelische Kirche, Konsumsteuer, Matthias Zeeb, Selbstbestimmung weiterlesen ¶ Samstag, November 17, 2007
16 Oktober 2007 Einkommen ohne Arbeit – ein Unding für Oswald MetzgerKaum hatte sich der Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen Baden Württemberg für ein bedingungsloses Grundeinkommen ausgesprochen (siehe unseren Kommentar), da reagierte auch Oswald Metzger, ebenfalls Grüner, auf den Beschluß. Hier einige Zitate:Mit diesem von seinen Befürwortern gern apostrophierten „radikalen Systemwechsel in der Sozialpolitik“ haben sich die Grünen, so sie denn beim Bundesparteitag in Nürnberg im nächsten Monat den gleichen Unsinn beschließen, das parlamentarische Totenglöckchen an den Hals gebunden. [...] Leistungsloses Einkommen war historisch auch auf Seiten der Linken nie das Ziel der Politik. Selbst in der „Internationale“ intonierte die Arbeiterklasse nicht ohne Grund den Vers: „Die Müßiggänger schiebt bei Seite!“ Und gerade die Linke proklamierte stets das „Recht auf Arbeit“. Doch das alles ist in Zeiten des Edel-Linken Oskar Lafontaine vergessen. Vielsagend ist, daß Herr Metzger hier sich an der Linken orientiert und dazu noch die Internationale zitiert. Muße bzw. Müßiggang, also eine Sache um ihrer selbst willen zu tun, ist ihm nicht nur ein böhmisches Dorf, sie ist der Untergang. Dabei aber ist Muße gerade dasjenige, was für Bildung unerläßlich ist, das Bildung als Selbstbildung erst möglich macht. Ohne Muße, ohne ein geduldiges Auseinandersetzen mit einer Sache um ihrer selbst willen, kommt kein Neues in die Welt. Für die Linke, die er hier bemüht, gilt dasselbe wie für die so viel bekämpften „Neoliberalen“ – für beide ist Muße bedrohlich, für beide ist sie „aller Laster Anfang“. Oskar Lafontaine, Klaus Ernst und auch Gregor Gysi würden hier nur applaudieren, ganz entgegen der Einschätzung von Herrn Metzger und ganz konsequent für eine Linke, die den Menschen erst durch Arbeit zum Menschen werden sieht. Man möchte die Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens gern in die rauhe Realität sozialer Brennpunkte schicken, damit sie begreifen, welche fatalen Folgen es hat, wenn Menschen den mentalen Zusammenhang zwischen persönlichem Einsatz und Einkommen von Kindheit an verlieren. Der gutgläubige Bildungsbürger, der an die schöpferische Entfaltung der Persönlichkeit glaubt, wenn der Mensch nicht mehr für das nackte Existenzminimum arbeiten muss (sofern er nicht alt, krank oder gebrechlich ist), unterliegt einer gefährlichen Illusion. Der Kluge und Lebenserfahrene belehrt die Naiven. Welcher Illusion unterliegen die bGE-Befürworter denn? Etwa der, daß die Würde des Menschen bei der Selbstbestimmung beginnt, daß Selbstbestimmung die Voraussetzung dafür ist, den von Metzger genannten Zusammenhang überhaupt zu verstehen? Daß ein demokratisches Gemeinwesen durch die Anerkennung der Bürger um ihrer selbst willen zusammengehalten wird? Oswald Metzger spielt mit dem Sozialneid, wenn er meint, die Erwerbspflicht öffne den Menschen die Augen über Lebenszusammenhänge - in dem von ihm bemühten Beispiel gelingt das ja gerade nicht. Einer Antwort auf die Frage, weshalb die intrinsische Motivierung, der Antrieb von innen heraus, manchen fehlt, entflieht Oswald Metzger durch die Verehrung der Erwerbsarbeit. Würde er die Sache ernst nehmen, um die es geht, dann müßte er wohl zugeben, daß der Grund für das von ihm benannte Problem woanders liegt. Wer in einem Milieu aufwächst, in dem Bildungsbemühungen nicht gefördert werden, wer eine traumatisierte Lebensgeschichte hat, der ist so sehr mit sich und der Bewältigung des Alltags beschäftigt, daß er sich kaum auf anderes einlassen kann. Dafür hat Oswald Metzger aber nur verächtliche Bemerkungen übrig. Mit dem vermeintlichen Zusammenhang von Einkommen und Leistung hat dies nichts zu tun. Metzger bedient nur das Klischee vom Sozialstaat, der durch Transferleistungen die Menschen von sich abhängig macht. Schon heute wird Leistung ja auch dort erbracht, wo kein Einkommen winkt: im Ehrenamt, in den Familien und nicht zuletzt durch die Loyalität der Bürger zur politischen Ordnung - das dürfte es Metzger zufolge nicht geben. Wer es ernst damit meint, für die von Metzger genannten Probleme eine Lösung zu finden, der muß sich von der Bevormundung verabschieden, die in verschiedenen Gewändern, auch bildungsbürgerlich, daher kommt. Bei Metzger soll es nichts geben dürfen, wofür keine Gegenleistung erbracht wird. Manche Grundeinkommensbefürworter, wie z.B. Wolfgang Engler, wollen gar die Gewährung des Grundeinkommens von dem Bemühen um Bildung abhängig machen. - Macht es denn einen Unterschied, worin die Pflicht besteht? Und ist es nicht gerade diese Pflicht, die das Gegenteil bewirkt? Bildung setzt Neugierde voraus, Bildung ist stets Selbstbildung und geht von einem Willen dazu aus. In der Regel läßt sich diese Neugierde bei Kindern schon beobachten und erst das Bildungswesen schafft es, diese Neugierde erheblich zu dämpfen - das sollte uns zu denken geben. Bildung vollzieht sich also nach den Möglichkeiten und Fähigkeiten des Einzelnen. Auch die Schwächsten haben hierzu die Fähigkeit und sei es, daß Bildung nur darin besteht, den eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten gemäss sein Leben zu meistern. Wollen wir das stärken, bedarf es einer Ordnungspolitik, die den Einzelnen darüber befinden läßt, wo und wie er sich einbringen will. Wenn wir endlich die Vorstellung aufgeben, nur bestimmte Leistungen seien wertvoll, dann haben wir die größte Hürde zur Lösung mancher Probleme aus dem Weg geräumt. Nachtrag: Oswald Metzger hat nun (20.10.) auf seine Kritiker geantwortet. Es heißt dort u.a.: Denn wer die sozialpolitische Debatte bei den Grünen, aber auch in CDU und SPD, derzeit verfolgt, kann folgendes Strickmuster erkennen: Der Staat soll es richten! Und zwar durch deutlich höhere Transferleistungen. Hätte Herr Metzger sich mit dem bGE beschäftigt, müßte er den Vorstoß der Grünen kritisieren, weil er nicht weit genug geht, weil er den Bürgern zu wenig zutraut. Diese Kritik könnte er aber nur vorbringen, wenn er denn selbst den Bürgern mehr zutraute, das tut er aber nicht. Eine konsequent gedachtes bGE erlaubt durch eine stärkere Absicherung der Bürger gerade, ihnen mehr Verantwortung in die Hand zu geben. An die Stelle von Kontrolle und Bevormundung träten mehr Freiheit und Verantwortung. Mehr Staat würde zugleich weniger Staat ermöglichen. Bessere Absicherung als Ermöglichung von Freiheit geht damit einher, den Bürgern mehr zu überlassen, ihnen Verantwortung zurückzugeben. Offenbar kann Herr Metzger das nicht zusammendenken. Weshalb? Weil er glaubt, Leistung entspringe Druck und Not sowie "Anreizen". An anderer Stelle heißt es: Denn wenn der Lohnabstand zu den Erwerbseinkommen nicht größer, sondern kleiner wird, dann fällt für eine Reihe von gering qualifizierten Menschen der Anreiz zur Arbeit weg. Worin besteht denn der "Anreiz"? Wenn jeglicher Zuverdienst anrechnungsfrei ist, dann "lohnt" er sich. Das bGE erlaubt es ja gerade erst, das sogenannte Lohnabstangsgebot auf deutliche Weise einzuhalten. Dazu aber muß man das bGE als von jedem anderen Einkommen unabhängiges Einkommen konzipieren. Erst wenn es mit nichts sonst verrechnet wird, wird es die erhoffte Freiheit ermöglichen. Wer Transferleistungen als "Wohltat" begreift, wie Oswald Metzger, und nicht als Absicherung und Ermöglichung von Freiheit, hat nicht verstanden, was demokratische politische Gemeinwesen zusammenhält: die Solidarität der Bürger als Bürger. Jeder Beitrag zählt, ganz gleich, wo er erbracht wird. Erwerbsarbeit ist eben nur eine Form, nicht aber die entscheidende. Wer die Finanzierbarkeit eines bGE bzeweifelt, sollte sich ernsthaft mit den Berechnungsversuchen auseinandersetzen. Das Transfergrenzemodell von Helmut Pelzer und Ute Fischer zeigt, wie eine Finanzierungsrechnung als Simulation für die Vergangenheit aussehen kann. Wer das Gemeinwesen noch immer als Zweckbündnis von Steuerzahlern und nicht als Solidarverband von Bürgern denkt, der braucht wohl die Unterscheidung zwischen "rechter" und "linker" Politik noch. Doch, wer in solchen Schubladen denkt, zeigt nur, wie sehr er Politik von vorgestern betreibt, nicht aber eine, die uns in die Zukunft führt. Sascha Liebermann Labels: Bedingungsloses Grundeinkommen, Bildung, Linke, Muße, Neoliberale, Pflicht, Selbstbestimmung, Sozialisation, Sozialneid, Transfergrenzenmodell weiterlesen ¶ Dienstag, Oktober 16, 2007
15 Mai 2007 Grundeinkommen und die Frauen – kann man ihnen trauen?Zur Diskussion „Grundeinkommen und die Frauen“ hatte die Initiative Grundeinkommen Basel (siehe Blogbeitrag) nach Zürich am 10. Mai ins Cabaret Voltaire eingeladen.Welche Folgen hätte das bedingungslose Grundeinkommen für die Frauen, dies auszubuchstabieren sollte der Abend erlauben. Doch alles kam anders. Kaum war es möglich, die Idee einmal darzulegen und über ihre Chancen insbesondere für Frauen zu diskutieren. Skepsis machte sich breit, leerlaufende Vorbehalte überwogen, ohne daß einmal die Chancen ausgelotet wurden. Würden Frauen wieder an den Herd zurückgedrängt, würden ihnen berufliche Möglichkeiten verbaut, würde das „Geschlechterverhältnis“ zementiert? Sonderbare Fragen aus der Sicht eines bedingungslosen Grundeinkommens, die ein Licht auf die Skeptiker werfen. Ob Frauen an den Herd zurückgedrängt würden, das hängt doch wesentlich von ihnen ab. Wenn sie es wollten, gäbe das bGE ihnen die Freiheit dazu; wenn sie es aber nicht wollten, hätten sie dieselbe Freiheit, sich zu engagieren, wo sie es für richtig und wichtig erachteten. Berufliche Möglichkeiten würden gerade durch das bGE eröffnet, denn wer will schon in einem Unternehmen arbeiten, das Frauen benachteiligt? Das bGE erlaubte es, sich selbständig zu machen, auf einfache Weise im Vergleich zu heute, oder auch sich solange umzuschauen, bis Gleichgesinnte gefunden sind und gemeinsam Initiative ergriffen werden könnte. Möglichkeiten zur Selbstbestimmung würden maximiert und nicht minimiert. Gerade für Frauen, die sich in alten Rollenverständnissen zu sehr festgeschrieben oder gefangen sehen, schüfe das bGE Chancen. Es muß einen wundern, woher also die Skepsis gegen den Vorschlag rührt, wenn man ihn mit der heutigen Lage vergleicht. Alleinerziehende, Mütter wie Väter, stünden viel besser da. Das bGE pro Kopf würde sie endlich aus der Überforderung befreien, Fürsorge für die Kinder und Einkommenserwerb unter einen Hut bringen zu müssen. Eltern könnten mit einem bGE, das pro Kopf gewährt wird (2 Erwachsene, 2 Kinder = 4 Grundeinkommen), frei entscheiden, ob sie zuhause bleiben wollten oder eine Betreuungsstelle schaffen wollten – die Mittel dazu hätten sie durch das bGE zur Verfügung. Aus den Einwänden gegen das bGE sprechen Skepsis und Mißtrauen gegen die Frauen. Ihnen wird unterstellt, sie könnten sich – wider Willen – dazu verführen lassen, an den Herd zurückzukehren. Erstaunlich ist diese Unterstellung, da gerade Feministinnen stets diese Zuschreibung einer Opferrolle kritisiert haben, doch die Skepsis gegen das Grundeinkommen tut genau dies. Die Freiheit, die das bGE eröffnet, mag all diejenigen empören, die vorschreiben wollen, worin Freiheit zu bestehen habe – doch ein solches Vorschreiben wäre nicht freiheitlich. Wer also die Möglichkeiten hat, sich zu entfalten und dazu ein Engagement sucht, das manche für altertümlich, rückständig oder anti-emanzipatorisch halten – auch der nutzte seine Freiheit vernünftig. Sascha Liebermann Labels: Bedingungsloses Grundeinkommen und Frauen, Familie, Feminismus, Freiheit der Bürger, Mißtrauen, Selbstbestimmung weiterlesen ¶ Dienstag, Mai 15, 2007
01 Dezember 2006 Leerlaufende Abwehr – Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/ Die Grünen) zum bedingungslosen Grundeinkommen„Leerlaufende Abwehr“ – so könnte das Interview mit Daniela Schneckenburger, „grüne Landeschefin“ in Nordrhein Westfalen ("Radikale Alternativen sind gerade attraktiv", taz vom 1.12.2006) übertitelt werden. Anläßlich der Bundesdelegiertenkonferenz in Köln geführt, stößt man in diesem Interview zwar nicht auf interessante oder beachtenswerte Argumente gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen. Statt dessen können wir es vielmehr als Dokument dafür betrachten, wie sehr die Gegner damit ringen, sich die Idee vom Leibe zu halten. An einer Stelle des Interviews heißt es: „...Ich halte diese Idee [des bGE, SL], wie auch Teile der Gewerkschaften, für eine Stilllegungsprämie, die endgültige Resignation vor der Arbeitslosigkeit.“ Ganz abgesehen davon, daß Menschen nicht stillgelegt werden können – es sei denn, man zählt sie zu den Überflüssigen, wie es heute zum guten reaktionären Ton gehört – ist diese Aussage bezeichnend. Sie spricht uns Bürgern nämlich die Fähigkeit ab, uns gegen Stillegungsversuche zu wehren. Was traut uns Frau Schneckenburger denn noch zu, wenn sie diese Gefahr sieht? Offenbar gar nichts, ihre Äußerung bezeugt nur eine bevormundende Haltung, die sich heute den Mantel der Fürsorge gerne umlegt und sich um unser Wohl vermeintlich sorgt – unser Wohl, das von ihr definiert wird. Besonders deutlich wird dies, wo die Interviewerin auf die Initiative fördernde Wirkung des Grundeinkommens hinweist und Frau Schneckenburger antwortet: „...Das ist eine sehr idealistische Sicht. Machen wir uns nichts vor: In dieser Gesellschaft ist Arbeit, vor allem bezahlte Arbeit, für viele Menschen sinnstiftend. Nicht jeder Mensch hat die Fähigkeit, aus sich selbst heraus eine Betätigung zu finden...“. Wenn denn bezahlte Arbeit für viele sinnstiftend ist, dann müssen wir uns keine Sorgen darum machen, was die Bürger nach Einführung eines solchen Grundeinkommens tun werden. Aber, aus dieser Regel, in die man vertrauen könnte, folgt für Frau Schneckenburger nicht das, was naheläge. Sie stellt die Erfahrung, in der Regel engagieren sich die Bürger für ihren Beruf, auf den Kopf. Nur weil nicht jeder – also nicht alle, aber doch die meisten – in der Lage sei, aus sich heraus eine Betätigung zu finden, wäre ein solches Grundeinkommen nicht der richtige Weg. „Zwang zur Vermittlung in Arbeit“ mache „keinen Sinn“, so Frau Schneckenburger weiter. Doch, was ist denn eine Erwerbsverpflichtung anderes als Zwang, wenn man sich nur unter Inkaufnahme von Sanktionen dagegen entscheiden kann? Also, alles schönes Gerede. „Aktive Arbeitsmarktpolitik“, die ihr so am Herzen liegt, kann es genauso geben, wenn ein Grundeinkommen eingeführt wird. Werden wir sie noch benötigen? Das können wir dann sehen, wenn es so weit ist. Die Geistesverwandtschaft mit Hartz IV fällt der Interviewerin auf. Sie fragt, worin der Unterschied zwischen Hartz IV und den Vorstellungen der Grünen bestehe. Darauf die Antwort: „Menschen ohne Arbeit brauchen mehr als Heizung, Kleidung und Essen. Sie müssen auch am gesellschaftlichen Leben teil nehmen können, ihr Kind zum Beispiel ein Instrument spielen lassen. Das Einkommen muss höher sein als das jetzige Arbeitslosengeld II.“ Tatsächlich? Eine mutige Antwort, die der Frage geschickt ausweicht, denn mit einem entsprechend hohen Grundeinkommen wäre das kein Problem. Um zu sehen, wie weit es mit bürgerschaftlichem Denken her ist, sei zum Schluß noch eine andere Passage zitiert: „...Völlig absurd würde es, wenn – wie in manchen Konzepten gedacht – das Grundeinkommen jeder erhalten soll. Denn warum soll jemand ein Existenzminimum kriegen, der ein hohes Einkommen oder Vermögen hat?“ So spricht, wer nicht die Bürger als Bürger gleichstellen will, wer also das Grundeinkommen nicht als Bürgereinkommen betrachtet, sondern als barmherzige Gabe. Was unterscheidet denn „Vermögende“ von anderen hinsichtlich ihrer Bedeutung für unser Gemeinwesen? Nichts. Sie sind gleich. Nur wenn das bedingungslose Grundeinkommen unabhängig von den Einkommen betrachtet wird, die durch eine Leistungserbringung zusätzlich erzielt werden, ist es in seiner ganzen Bedeutung begriffen. Erst dann hätten wir uns eine freiheitliche Ordnung gegeben, die die Menschen nicht nach ihrem Einkommen bewertet, sondern danach, was sie damit tun: Investieren sie, sollten sie steuerfrei bleiben, konsumieren sie Leistungen, sollten sie besteuert werden. Sascha Liebermann Labels: Arbeit sinnstiftend, Arbeitslosigkeit, Bedingungsloses Grundeinkommen, Demokratie, Die Grünen, Selbstbestimmung, Stilllegungsprämie, Teilhabe weiterlesen ¶ Freitag, Dezember 01, 2006
09 September 2006 "Grüne Grundsicherung" verschenkt Chancen eines bedingungslosen GrundeinkommensSeitdem nun mehrere Parteien sich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) beschäftigen und eigene Vorschläge erarbeitet, gar manche der typischen Gewährungsformeln – „von der Wiege bis zur Bahre“ (auch der hier diskutierte Vorschlag, S. 8) – aufgegriffen haben, ist es umso wichtiger, das Augenmerk aufs Detail zu legen. Dies soll hier bei einem Beitrag geschehen, der anläßlich des Zukunftskongresses von Bündnis 90/ Die Grünen diskutiert worden ist. Es handelt sich um den Entwurf "Grüne Grundsicherung" von Thomas Poreski und Manuel Emmler.Wenn Poreski und Emmler von einer Festschreibung des Sockelbetrags auf 500 € für Volljährige und 400 € für Minderjährige (S. 9) (aus Finanzierungserwägungen) sprechen, kann dieser Betrag nur nach heutiger Kaufkraft gemeint sein. Er ist so niedrig, daß auf jeden Fall ein Erwerbseinkommen hinzukommen muß, um ein armutsfestes Einkommen zu beziehen, was die Autoren selbst einräumen (S. 8). Damit aber ist der Ausdruck „bedingungslos“ ad absurdum geführt und seiner Bedeutung beraubt. Denn, wenn die Grundsicherung nicht ausreichend hoch ist, es eines zusätzlichen Einkommens auf jeden Fall bedarf, hat man kaum die Wahl, auf Erwerbsarbeit ganz zu verzichten. Nur wenn das aber ermöglicht wird, ist die Gleichwertigkeit jeglichen Engagements erreicht. Durch die Hintertür bleibt im Papier von Poreski und Emmler das Erwerbsprinzip aufrechterhalten und es wäre nicht dem Einzelnen überlassen, wo er sich engagieren will. Der Mindestlohn, an dem die Autoren festhalten, wäre bei einem ausreichend hohen BGE überflüssig. Doch dann müßte die Entscheidung für ein wirklich freiheitliches Gemeinwesen getroffen werden, was die Autoren offenbar nicht wollen. Ist aber der Grundsicherungsbetrag zu niedrig, eröffnet dieses Modell gerade nicht diejenigen Freiheitsmöglichkeiten, die mit einem BGE gegeben wären und die aus unserer heutigen Misere erst hinausführten. Eine beim BGE mögliche Delegierung der Verhandlungen über Arbeitsbedingungen an die Mitarbeiter, der Verzicht auf Erwerbsarbeit zu jeder Zeit, ist bei der Grundsicherung nicht möglich. Auch wenn die Autoren hier das Gegenteil behaupten (S. 20) und versichern, daß die Entscheidungsfähigkeit des Einzelnen gestärkt werde, kann dies mit dem festgeschriebenen Betrag, gemessen an seiner heutigen Kaufkraft, nicht geleistet werden. Ein BGE in ausreichender Höhe hingegen würde den Einzelnen erheblich stärken. Es wird ein Unterschied zwischen Grundeinkommensempfängern gemacht, die gearbeitet haben (sie erhalten bei Arbeitslosigkeit einen Zusatzbetrag) und anderen. Damit ist die Grundeinkommensidee gerade ihrer umwälzenden Kraft beraubt und die bisherigen Verhältnisse werden im großen und ganzen fortgeschrieben. Zwar können auch beim BGE die Mitarbeiter eine Abfindung aushandeln oder in eine Versicherung vorher eingezahlt haben, die im Fall der Arbeitslosigkeit fällig wird, doch wäre das keine staatliche Leistung. Das BGE zielt ja gerade darauf, auf solche Zusatzleistungen nicht angewiesen zu sein. Emmler/Poreski halten an der Einkommensteuer (S. 8) fest und bleiben damit im Alten stecken. Die von Benediktus Hardorp und Götz Werner dargelegte Analyse der tatsächlichen Wirkung von Steuern macht deutlich, wer heute schon die Steuerlast trägt: der Verbraucher. Eine Unternehmensbesteuerung führt demnach in die Irre. Sie belastet nur den Prozeß der Wertschöpfung, also der Leistungserbringung, behindert damit auch Innovationen statt die Vernutzung von Leistungen zu belasten. Auch hier geht es aber nicht vor allem um eine technische Frage. Mit der Umgestaltung des Steuerwesens von einer Einkommen- zu einer Konsum-(Verbrauch)Steuer verwandelten wir unser Bewertungsgefüge: Heute bewerten wir, über wieviel Einkommen der Einzelne verfügt und schöpfen davon ab; die Konsumsteuer hingegen bewertet, was der Einzelne mit seinem Geld macht. Die Konsumsteuer entlastet Leistungserbringung und belastet Leistungsvernutzung (Konsum). Man erkennt an dem Entwurf deutlich, wie wichtig die Systematik eines Vorschlages und die Höhe des BGEs darin ist. Aus diesem Grund reden wir stets davon, daß es so hoch als möglich sein soll, um deutlich zu machen: Die Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen ist auch eine Diskussion darum, wieviel Freiheit wir ermöglichen wollen und wieviel wir bereit sind, dafür umzuverteilen. Sascha Liebermann Labels: Bedingungsloses Grundeinkommen, Betragshöhe, Erwerbsarbeit, Grüne Grundsicherung, Konstumsteuer, Selbstbestimmung weiterlesen ¶ Samstag, September 09, 2006
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