15. Wie hoch sollte ein Grundeinkommen sein ?

Die Höhe des Grundeinkommens ist eine politische Entscheidung, über die jeweils wieder befunden werden muss, u.a. auch in Abhängigkeit von der verteilbaren Wertschöpfung. Dies ist eine praktische Entscheidung, der wir in keiner Weise vorgreifen wollen.

Denn auch die Höhe des Grundeinkommens, sein Geldwert, wird sich verändern. Wenn wir heute eine Höhe hilfsweise benennen, müssen wir immer bedenken, dass wir in der Bewertung von seinem gegenwärtigen Geldwert, seiner Kaufkraft, abstrahieren müssen. Dies ist nicht möglich, da wir die Zukunft nicht planen, also entsprechende Veränderungen nur vermuten, nicht aber vorhersagen können. Die Auszahlung durch das Finanzamt, das es als Einrichtung weiter geben wird, wäre eine einfache Lösung.

16. Wie sieht die Gesundheitsversorgung unter Bedingungen eines bedingungslosen Grundeinkommens aus ?

In unseren Erläuterungen, die wir absichtlich knapp gehalten haben, da der Umbau unser gesamtes Sozialwesen betrifft, haben wir manche Aspekte nur benannt und nicht ausgeführt. Dazu gehört auch ein Umbau des Gesundheitswesens.

Eine stärkere Stellung der Arzt-Patient-Beziehung halten wir für notwendig, eine starke Begrenzung der Kassenbefugnisse, vielleicht sogar eine Ersetzung des Krankenkassensystems durch ein solches, das die Ärzteschaft selbst organisiert, wären zu erwägen. Weshalb sollte der Patient nicht beim Arzt bezahlen, vom dem er eine Leistung erhält, zumindest aber von ihm direkt die Rechnung erhalten? Auch eine im Vergleich zu heute stärkere Beteiligung des Patienten wäre zu überdenken. Sie würde die Voraussetzung jeder therapeutischen Behandlung stärken, daß der Patient auch gesund werden will, denn nur so kann er seine Autonomie zurückgewinnen. Selbstverständlich müssen besondere Behandlungen in Form eines Solidarsystems abgedeckt werden, denn zu einem Leben in Würde gehört es für jeden, das Maß an Gesundheit zu erlangen und zu erhalten, das ihm möglich ist. In welchem Verhältnis die Bezieher des Grundeinkommens und diejenigen, die über ein Erwerbseinkommen verfügen an den Behandlungskosten beteiligt werden müssen, wird zu entscheiden sein. In Vor-Krankenkassenzeiten war es durchaus üblich, dass das Honorar des Arztes sich nach den Besitzverhältnissen des Patienten gerichtet hat, eine Art direktes Solidarsystem ohne Einschaltung einer Verteilungsinstanz wie den Krankenkassen. Eine solche Form des Ausgleichs, den die Profession der Ärzte selbst regelte, wäre ebenso denkbar wie eine ein solidarisches System vergleichbar dem heutigen.