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5. Reicht ein bedingungsloses Grundeinkommen aus, um den Hilfebedarf abzudecken, der z.B. bei schweren Erkrankungen, Folgen von Behinderung usw. besteht ?

Nein, denn das bedingungslose Grundeinkommen schafft zuerst eine allgemeine Absicherung. Für besonderen Hilfebedarf, z.B. für das Anschaffen von technischen Hilfen oder die Unterhaltung medizinisch-pflegerischer Versorgung, muß es auch zukünftig eine zusätzliche Unterstützung geben.

Entscheidend ist darüber hinaus auch hier, daß das bedingungslose Grundeinkommen die normative Verpflichtung aufhebt, beruflichen Erfolg anzustreben. Gerade Bürger, die eine schwierige traumatisierte Lebensgeschichte haben oder – wie hier – durch körperliche oder geistige Behinderungen einer besonderen Unterstützung bedürfen, können diesen Anforderungen ja kaum oder nur erschwert nachkommen. Die Stigmatisierung, die damit einhergeht (die ja alle trifft, die nicht dieser normativen Erwartung nachkommen), die fehlende Anerkennung der Bürger als Bürger zeitigt auch hier Folgen. Das sozialpolitische Bestreben war bislang immer, auch hier eine Integration über Arbeit zu erreichen, sie würde durch das Grundeinkommen aufgehoben. Auch zukünftig wäre es denkbar, daß eine besondere, den Behinderungen eines Mitarbeiters gemäße Arbeitsplatzausstattung öffentlich gefördert wird. Fällt aber die allgemeine Orientierung an einer Arbeitsverpflichtung weg, werden die Bürger als Bürger anerkannt, stellt sich auch für Bürger mit Behinderung die Anerkennung im Gemeinwesen anders dar. Für das Berufsleben würden ebenfalls vielmehr die Leistungsbereitschaft und die Fähigkeiten zählen, statt durch Gesetze geschaffene vermeintliche Gleichstellungen, die heute schon stigmatisierend wirken.